Bundessozialgerichtsurteil könnte Aussetzung der Abschläge bedeuten
Notfallversorgung: G-BA muss auch Stufe der Nichtteilnahme definieren
Der Gemeinsame Bundesausschuss muss an seinen Notfallversorgungsstufen für Krankenhäuser nacharbeiten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Für nichtteilnehmende Kliniken könnte dies erst mal keine Abschläge bedeuten.