Verwaltungsgericht München
Klagen auf Corona-Pflegebonus abgewiesen
Der Corona-Pflegebonus in Bayern ist zu einem Fall für die Justiz geworden. Hunderte Antragsteller, die leer ausgingen, zogen vor Gericht. Nun gibt es die ersten Entscheidungen.
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Pflegende werden mit dem Corona-Bonus belohnt.
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München. Das Verwaltungsgericht München hat vier Klagen auf Auszahlung des Corona-Pflegebonus‘ abgewiesen. Geklagt hatten zwei Beschäftigte eines ambulanten Dialysezentrums, eine Serviceassistentin in einem Münchner Krankenhaus und eine Hauswirtschafterin in einem Altenheim. Das Landesamt für Pflege (LfP) hatte ihre Anträge auf den Bonus im vergangenen Jahr abgelehnt.
Das war auch rechtens, entschied das Gericht am Donnerstag und berief sich auf die Corona-Pflegebonusrichtlinie (CoBoR), die Grundlage für die Zahlung des Bonus ist. Das Landesamt für Pflege gewähre den Bonus nur beruflich tätigen Pflegenden in bestimmten Einrichtungen - und ambulante Dialysezentren fielen nun einmal nicht darunter. Auch der Serviceassistentin in der Klinik und der Haushälterin im Altenheim steht der Bonus aus Sicht des Gerichts nicht zu. Zwar sei die Einrichtung, in der sie arbeiten, von der Bonusrichtlinie erfasst, ihre konkrete Tätigkeit sei es aber nicht.
Kläger können Berufung einlegen
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, in einer Frist von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe können die Kläger Berufung einlegen. Insgesamt gingen an den Verwaltungsgerichten im Freistaat mehr als 1000 solcher Klagen ein, allein 200 davon in München.
Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums gingen bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni insgesamt 351428 Anträge auf den bis zu 500 Euro betragenden Bonus beim Landesamt für Pflege ein. Von diesen Anträgen wurden 12293 storniert - zum Beispiel, weil ein und derselbe Antragsteller mehrere Anträge eingereicht hatte. 65065 Anträge wurden abgelehnt - das entspricht etwa 19 Prozent aller Anträge. Insgesamt wurden nach Ministeriumsangaben mehr als 117 Millionen Euro ausgezahlt.
Bayerischer Gesundheitsminister begrüßt das Urteil
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) begrüßte die Gerichtsentscheidungen. „Unser Bestreben war es immer, das außergewöhnliche Verhalten der Pflegekräfte in der Zeit des ersten Corona-Lockdowns mit seinen Besuchsverboten in angemessener Weise zu würdigen. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass viele weitere Berufsgruppen und Personen wesentlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie beitrugen und noch immer beitragen“, sagte er am Donnerstag in München.
„Die Pflegekräfte standen jedoch vor besonderen Herausforderungen, die nicht nur den erhöhten Aufwand im Hinblick auf die Schutzmaßnahmen und das hohe Ansteckungsrisiko betrafen. Wichtig war vielmehr auch eine besondere Zuwendung an die von den Besuchsverboten betroffenen Menschen.“ Er betonte auch: „Die Pflege bleibt eine unserer größten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen. Deshalb brauchen wir für die Zukunft mutige und vorausschauende Lösungen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Wichtig ist auch eine angemessene Bezahlung.“ (dpa)