Reaktionen

Korruptionsgesetz empört Ärzteschaft

Der Entwurf für ein neues Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen löst hitzige Diskussionen aus. Ärzten erscheint er unnötig. Sie fordern bessere Sanktionsmöglichkeiten für die ärztliche Selbstverwaltung.

Von Marco Hübner Veröffentlicht:
Die Annahme von Zuwendungen für unlautere Bevorzugung kann Heilberufler künftig bis zu fünf Jahre Haft kosten.

Die Annahme von Zuwendungen für unlautere Bevorzugung kann Heilberufler künftig bis zu fünf Jahre Haft kosten.

© Creatas Images / Thinkstock

NEU-ISENBURG. Ein aktueller Gesetzentwurf aus dem Justizministerium sieht vor, Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen (wir berichteten). Der geplante neue Strafgesetzbuch-Paragraf 299a sieht für korrupte Ärzte eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft vor.

Erfasst werden sollen von der Neuregelung sämtliche Heilberufe, für die eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist - wie etwa auch Apotheker oder Physiotherapeut.

Aus den Reihen der Ärztevertreter erntet das Vorhaben der Bundesregierung scharfe Kritik: Der hessischen Ärztekammerpräsident Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach hält den angedachten Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen für realitätsfern und überzogen.

Neues Gesetz überflüssig?

Selbstverständlich sei jeder korrupte Arzt einer zu viel. Doch ein neues Gesetz findet von Knoblauch zu Hatzbach überflüssig: "Um die schwarzen Schafe unter den Kollegen aufzudecken, brauchen wir lediglich eine konsequente Anwendung der bestehenden Regulierungen."

Auch die Zahnärzte lehnen das Gesetzesvorhaben ab, das die Heilberufe zudem per se unter Generalverdacht stelle.

"Der Gesetzgeber sollte vielmehr die Möglichkeiten der Selbstverwaltungskörperschaften stärken, um die wenigen schwarzen Schafe sanktionieren zu können", kommentiert Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Für Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion, ist das Gesetz allerdings längst überfällig, da es eine lange existierende Reglungslücke endlich schließe.

Wobei damit nicht die Intention verbunden sei, einen Berufsstand zu verunglimpfen: "Diese drakonischen Strafen sind notwendig, damit Patientinnen und Patienten sicher sein können, medizinisch richtig behandelt zu werden und nicht weil Schmiergelder fließen", betont Mattheis.

Die Opposition verweist indes darauf, dass sich Korruption im Gesundheitswesen nicht allein mit dem Strafrecht verhindern ließe.

"Notwendig sind verbindliche Regelungen für mehr Transparenz von ökonomischen Verflechtungen zwischen Herstellern und Leistungserbringern und zum Schutz von Hinweisgebern", so Maria Klein-Schmeink von den Grünen.

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