Studienplatz
Die baden-württembergische Landesregierung hält nichts vom Deal, Medizinstudienplätze gegen die spätere Pflicht zur Arbeit auf dem Land zu vergeben.
Veröffentlicht:STUTTGART. Medizinstudienplatz nur gegen die Zusage des Bewerbers, sich später als Hausarzt auf dem Land niederzulassen? Dieses Vorgehen wertet die baden-württembergische Landesregierung als nicht praktikabel.
Bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen müssten an Sonderquoten hohe verfassungsrechtliche Anforderungen gestellt werden, schreibt das Sozialministerium auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Karl Rombach.
"Sonderquoten erfordern ein Gesetz, sind nur in engen Grenzen möglich und quantitativ klein zu halten", heißt es weiter.
Bisher gibt es eine solche Quote nur für angehende Sanitätsoffiziere der Bundeswehr.
Eine Bindung des Medizinstudenten gleich zu Studienbeginn würde "die Freiheit der Berufswahl nach Artikel 12 Grundgesetz nachhaltig einschränken", gibt das Sozialministerium zu bedenken.
Unklar sei weiterhin, wie die Verpflichtung zur Niederlassung als Landarzt sich später rechtlich und praktisch durchsetzen ließe.
Regierung setzt auf Aktionsprogramm
"Schwerwiegende Sanktionen" wären in diesem Fall unverhältnismäßig, nur "mäßige Sanktionen" für den jungen Arzt, der sich doch nicht auf dem Land niederlassen will, könnten Ausweichverhalten erst provozieren.
Vor dem Hintergrund dieser Unklarheiten setze die Landesregierung auf das "Aktionsprogramm Landärzte", heißt es. Dieses umfasst auch ein mit zwei Millionen Euro ausgestattetes Förderprogramm, das sich an Allgemeinärzte, Pädiater und hausärztliche Internisten richtet.
Wer sich in einem Fördergebiet niederlässt, kann bis zu 30.000 Euro vom Land erhalten. Wo geförderte wird, ergibt sich aus einem Kriterienset.
Als "akut" gilt ein Fördergebiet, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent liegt.
Bislang sind den Angaben zufolge 34 Anträge aus 20 Landkreisen positiv beschieden worden.
Ärzte seien mit mehr als 700.000 Euro gefördert worden, und zwar "zielgenau" dort, wo die Versorgung perspektivisch sich zu verschlechtern drohe. (fst)