LSG Baden-Württemberg / Erwerbsminderung
Leichte allergische Hauterscheinungen reichen nicht für Unfallrente
Ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent zahlt die Unfallversicherung eine Rente. Beruflich bedingte, wiederkehrende, leichte allergische Hauterscheinungen reichen dafür nicht aus, urteilte jetzt das LSG in Stuttgart.