Anstehende Tarifverhandlungen
MFA-Verband fordert Gehaltserhöhung von mindestens 150 Euro
Praxisinhaber sollen für Medizinische Fachangestellte (MFA) deutlich tiefer in die Tasche greifen, fordert deren Fachverband vor den nun beginnenden Tarifverhandlungen.
Veröffentlicht:Bochum. Corona hin oder her – die Tätigkeit der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Haus- und Facharztpraxen muss deutlich besser vergütet werden, um deren massives Abwandern in den besser bezahlten stationären Bereich zu verhindern oder zumindest zu bremsen. Mit dieser Prämisse startet der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) am 3. November in die MFA-Tarifverhandlungen.
Der bisherige, mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fach angestellten (AAA) geschlossene Tarifvertrag aus 2019 endet zum 31. Dezember dieses Jahres.
Am Vorabend der Verhandlungen hat nun die VmF-Tarifkommission am Montag ihre Forderungen veröffentlicht. „Wir haben der Arbeitgeberseite mitgeteilt, dass wir für die Tätigkeitsgruppe 1 in allen Berufsjahrgruppen eine Gehaltserhöhung von 150 Euro fordern“, teilte die Verhandlungsführerin auf Arbeitnehmerseite, VmF-Chefin Hannelore König, mit. Und ergänzt: „Unser Ziel ist es, die Entgeltdifferenz zu den Einstiegsgehältern für Medizinische Fachangestellte im öffentlichen Dienst zu reduzieren.“
Viele junge MFA wandern in die Klinik ab
Seit 2012, so beklagt der VmF, seien jedes Jahr mehr als 2000 in den Arztpraxen ausgebildete MFA in die Krankenhäuser abgewandert. Zwischen 2012 und 2018 habe sich die Zahl der im stationären Bereich arbeitenden MFA um 34 Prozent erhöht.
Ein naheliegender Grund: Als Berufsanfänger erhalten sie dort laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst rund 2650 Euro brutto – das MFA-Tarifgehalt in Arztpraxen in Tätigkeitsgruppe (TG) III liegt in den ersten drei Berufsjahren hingegen bei 2216 Euro brutto.
König verweist darauf, dass die MFA schon immer an der Seite der Ärzte einen wichtigen Beitrag zur ambulanten Versorgung geleistet hätten. Nun komme Corona erschwerend hinzu. 19 von 20 COVID-19-Patienten würden im niedergelassenen Bereich versorgt, zusätzlich zu den chronisch und akut erkrankten Patientinnen und Patienten.
MFA entlasteten aktuell darüber hinaus auch die Gesundheitsämter, indem sie in den Praxen die Fragen der Patientinnen und Patienten beantworten, die auf ihr Testergebnis warten und nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen.
Corona-Sonderbonus auf der Agenda
Die Kehrseite des Engagements: „Zu diesen zusätzlichen Aufgaben und der erhöhten Infektionsgefahr schlägt ihnen immer häufiger Aggressivität von Patientinnen und Patienten entgegen, die ihren Ärger und ihre Verunsicherung bei den MFA abladen, sodass viele Kolleginnen und Kollegen zurzeit am Limit sind.“
Auf der Agenda der Verhandlungen stehe deshalb auch ein Corona-Sonderbonus. Bereits Mitte Juli hatte sich König für ein solches staatsfinanziertes Schmankerl für die MFA stark gemacht.
„Wir sehen keinen Grund, warum ausgerechnet diejenigen, die zurzeit in größter Stressbelastung an vorderster Front arbeiten, von der Politik nicht berücksichtigt werden“, so König.