Projekt zeigt

MRSA-Screening bringt Erfolge

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BREMEN. Die AOK Bremen/Bremerhaven und das "Rote Kreuz Krankenhaus Bremen" (RKK) haben vor drei Jahren in Kooperation mit der B. Braun Melsungen AG ein Pilotprojekt zur Sanierung von Patienten gestartet - jetzt vermelden sie: Das Projekt ist ein Erfolg und soll ausgeweitet werden.

In den drei Jahren wurden insgesamt 150 AOK-versicherte Patienten, die ein künstliches Gelenk oder eine Gefäßprothese eingesetzt bekommen sollten, auf MRSA untersucht. Das Ergebnis: Nur sechs Patienten waren Träger des Keims. Alle sechs wurden vor der Operation erfolgreich saniert und anschließend operiert.

Deshalb werde das Projekt jetzt auch auf andere planbare Operationen ausgedehnt, teilt die AOK Bremen/Bremerhaven mit. Vorstandsvorsitzender Olaf Woggan sagt. "Wir wollen das Projekt mit dem RKK jetzt auf alle anderen planbaren Operationen mit künstlichen Materialien ausdehnen - etwa bei Leistenbrüchen, bei denen spezielle Netze eingesetzt werden."

Das Pilotprojekt sei ein voller Erfolg, sagt Professor Stefan Herget-Rosenthal, ärztlicher Geschäftsführer des RKK. "Es zeigt, dass ein Screening auf MRSA, die Aufklärung der Patienten und die Befreiung von dem Keim in der Praxis gut funktionieren."

Man habe mit dem Projekt deutschlandweit Neuland betreten, sagt Jörn Hons, Sprecher der AOK Bremen/Bremerhaven, zur "Ärzte Zeitung". "Die Kasse zahlt mit nur einem geringen Betrag die Sanierungs-Kits und die Schulungen für die Patienten und spart dafür auf der anderen Seite im Zweifel eine Menge Geld.

Denn wenn etwa eine Hüft-Tep-Operation wegen MRSA-Befall wiederholt werden muss, ist das für den Patienten eine große Belastung und teuer ist es auch." Alle sechs Patienten, die MRSA-Träger waren, konnten sich mit Hilfe des für sie kostenlosen Pakets mit Desinfektionsmitteln, Einmal-Zahnbürsten und Einmalkämmen der B. Braun Melsungen AG sanieren. (cben)

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Kommentare
Dr. Karl Georg Graf 02.09.201508:56 Uhr

Schwanger in der Probezeit, SWchwangerschaft bei befristeten Verträgen

Nach meinem Kenntnistand gibt es zur Situation Schwangerschaft und befristete Verträge ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes;

Dessen Kernaussage lautet: Unmittelbar nach Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber schriftlich sein Interesse an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses kundtun; das bedeutet dass die Schwangere ein Recht hat, das befristete Arbeitsverhältnis fortzuführen.

mfG.

Dr. Graf

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