Alle Beteiligten haften

Medikamentenbetrug – Arzt und Arzthelferin zu Zahlungen verurteilt

Zwei Frauen besorgen unrechtmäßig Medikamente und verkaufen sie als Doping. Den Krankenkassen entsteht ein sechsstelliger Schaden. Der betroffene Apotheker fordert Schadenersatz. Ein Gericht gibt ihm Recht – zum Teil.

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Der Betrug mit Medikamenten in großem Stil hat für die Beteiligten erhebliche Konsequenzen.

Der Betrug mit Medikamenten in großem Stil hat für die Beteiligten erhebliche Konsequenzen.

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Rostock. Zehn Jahre nach einem Betrug mit Medikamenten im großen Stil sind ein Arzt und eine damals in dessen Schweriner Praxis arbeitende Arzthelferin zu Schadenersatzzahlungen an einen Apotheker verurteilt worden. Laut der am Freitag verkündeten Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock kann der Apotheker aber nur einen Teil der ursprünglich geforderten Summe geltend machen, weil er auch selbst hafte. Von Arzt und Arzthelferin zusammen stehen ihm demnach mehr als 47.000 Euro und von der Arzthelferin zusätzlich gesondert rund 24.000 Euro zu.

Die Arzthelferin und eine ehemalige Angestellte des Apothekers hatte das Landgericht Schwerin 2018 in einem Strafverfahren zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren verurteilt. Sie hatten gestanden, dass sie zwischen 2012 und 2013 mit gefälschten Rezepten Medikamente besorgt hatten, vor allem Aufputsch- und Wachstumsmittel, um sie in der Kraftsport-Szene zu Dopingzwecken zu verkaufen. Den Krankenkassen entstand dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 370.000 Euro.

Apotheker hätte stutzig werden müssen

Der Apotheker hatte sich mit Krankenkassen auf eine Zahlung von fast 95.000 Euro geeinigt. Mit der nun entschiedenen Berufung gegen ein früheres zivilrechtliches Urteil forderte er den Betrag von der Arzthelferin, aber auch von dem Schweriner Endokrinologen, der diese damals beschäftigte. Der Apotheker machte gegen den Arzt unzureichende Praxisorganisation und Überwachung seiner Angestellten geltend. Mit seiner Angestellten hatte sich der Apotheker arbeitsgerichtlich geeinigt.

Das Oberlandesgericht vertrat die Überzeugung, dass alle Beteiligten für den Schaden haften. Den Apotheker hätte der deutliche Umsatzsprung stutzig machen müssen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Arzt wiederum habe nicht glaubhaft gemacht, dass in seiner Praxis nicht etwa Blanko-Rezepte verwendet wurden.

Die Streitparteien können binnen eines Monats eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts einlegen, keine Revision zuzulassen. So lange ist das Urteil nicht rechtskräftig. (dpa)

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