Erfolg für Klinikärzte
Mehr Gehalt und weniger Arbeitszeit
Der neue Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern steht: Sie erhalten 4,6 Prozent mehr Geld, verteilt auf zwei Jahre, und müssen - zumindest im Mittel - weniger arbeiten.
Veröffentlicht:BERLIN/DÜSSELDORF. Die fünfte Verhandlungsrunde führte zum Durchbruch: Der Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) haben sich am Mittwoch auf Gehaltssteigerungen und Verbesserungen der Arbeitszeitgestaltung geeinigt.
Beide Seiten bewerteten das Ergebnis der Tarifverhandlungen als akzeptabel.
Die Arbeitgeberseite rechnet mit Mehrbelastungen für die Kliniken von 400 Millionen Euro bis Ende November 2014. Dann läuft der jetzt vereinbarte Tarifvertrag aus.
"Mit dem Abschluss nehmen die Ärzte an der allgemeinen Lohnentwicklung teil, auch wenn die Krankenhausfinanzierung dafür eigentlich keinen Raum lässt", sagte VKA-Verhandlungsführer Joachim Finklenburg im Anschluss an die Verhandlungen in Düsseldorf.
Rückwirkend mehr Gehalt
Die Gehälter der rund 50.000 Ärzte an den 500 kommunalen Kliniken in Deutschland mit Ausnahme derer in Berlin und Hamburg steigen demnach rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,6 Prozent. Im kommenden Jahr wird es einen Aufschlag von weiteren zwei Prozent geben.
Als Erfolg meldet der Marburger Bund eine günstigere Bewertung der Ruhezeitgewährung, was im Gesamtergebnis des Tarifabschlusses mit 0,6 Prozent zu Buche schlage.
Gefordert hatte die Ärztegewerkschaft zum Auftakt der Verhandlungen sechs Prozent mehr Gehalt, die Arbeitgeberseite hatte bis zur vergangenen Woche auf höchstens zwei Prozent Plus beharrt.
Mittlere wöchentliche Arbeitszeit sinkt
Ein weiteres für die Ärzte positives Ergebnis sei die Verringerung der mittleren wöchentlichen Arbeitszeit von 60 auf 58 Stunden, sagte der Sprecher des Marburger Bundes, Hans-Jörg Freese, im Anschluss an die Verhandlungen der "Ärzte Zeitung".
Gleichzeitig können Ärzte das Arbeitszeitkonto nun binnen eines halben Jahres ausgleichen und nicht wie bisher binnen eines Jahres.
"In der Frage der Höchstarbeitszeit war die Arbeitgeberseite leider zu keinen weiteren Schritten zu bewegen", so der Verhandlungsführer des MB, Rolf Lübke.
Dennoch werde es für die Ärzte einfacher, die eigenen Arbeitszeiten im Blick zu behalten und die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Höchstgrenzen einzuhalten.
Neu ist, dass der Urlaubsanspruch sich an der Berufserfahrung orientiert. So gibt es ab dem siebten Berufsjahr ingesamt 30 Tage Urlaub.
Die Krankenhäuser müssten ihre Dienstpläne nicht ändern, wertete VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann die Arbeitszeitregelungen positiv.