KV Brandenburg
Mehr Geld für Versorgerpraxen
In Brandenburg gibt es zum neuen Jahr Änderungen an der Honorarverteilung - und wohl endlich auch Klarheit über die Gesamtvergütung für das Jahr 2014.
Veröffentlicht:POTSDAM. Kurz vor Jahresende steht in Brandenburg eine Einigung über die Gesamtvergütung für 2014 offenbar unmittelbar bevor. Nachdem die Eckpunkte bereits im Mai weitgehend unstrittig waren (wir berichteten), gibt es nun noch Diskussionen um die Anhebung der Wegegebühren. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) fordert dafür 2,81 Prozent mehr Vergütung.
Sie will demnächst auch die Verhandlungen über die Gesamtvergütung für das Jahr 2015 mit den Krankenkassen aufnehmen. Entsprechend der Vorgaben von Bundesebene rechnet die KVBB mit einem Zuwachs zwischen knapp einem und gut 1,39 Prozent für die Morbiditätsentwicklung.
Das wären etwa 7,4 bis 10,6 Millionen Euro mehr. Die Anhebung des Orientierungspunktwerts um 1,4 Prozent müsste demnach weitere 10,7 Millionen bringen. Die Fachärzte in Brandenburg werden zudem von der bundesweit vereinbarten Erhöhung der Pauschale für fachärztliche Grundversorgung (PFG) profitieren.
KVBB fordert Einmalzahlung
In den regionalen Verhandlungen will die KVBB zudem eine Einmalzahlung für förderungswürdige Leistungen von gut 5,5 Millionen Euro fordern. Auch einen Zusatz-Punktwert von einem Cent für präventive Leistungen und ambulante Operationen, ein Zuschlag von zehn Euro zum Herz-Kreislauf-Check-Up stehen unter anderem auf der Forderungsliste der KVBB.
Die Vertreterversammlung der KVBB hat zudem Änderungen an der Honorarverteilung beschlossen. Sie treten zum ersten Quartal des neuen Jahres in Kraft. Festgelegt wurde unter anderem, dass die Bereinigung für die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) auf die Ärzte begrenzt wird, die die Möglichkeit haben, an der ASV teilzunehmen.
Geändert werden auch die Zuschläge für große hausärztliche Versorgerpraxen. Bisher wurden sie nur in unterversorgten Regionen gezahlt. Nun sollen mehr Hausarztpraxen davon profitieren. Vier Euro Fallzuschlag ab dem 1000.
Behandlungsfall soll es demnach künftig in allen Regionen geben, in denen der Versorgungsgrad unter 90 Prozent liegt. Dafür sind laut Noack 674.000 Euro nötig. Mit weiteren 589.000 Euro soll der weitere Besuch in einer häuslichen Gemeinschaft gefördert werden. Die Zusatzpauschale für Vertreterfälle läuft weiter.
PFG für Fachärzte unverändert
Bei den Fachärzten bleibt die PFG vorerst unverändert, ebenso wie die Fallwerte im Regelleistungsvolumen. Änderungen gibt es aber bei den förderungswürdigen Leistungen. CT/MRT-Untersuchungen werden künftig nicht mehr gefördert dafür aber die Teilradiologie und die konventionelle Radiologie.
Zudem wird der Punktwert für die Hyposensibilisierung angehoben, weil die KVBB über Jahre hinweg Rückgänge in diesem Bereich beobachtet. Auch die pathologische Diagnostik soll stärker als bisher gefördert werden. Für Sonografie und für die probatorischen Sitzungen der Psychotherapeuten sind ebenfalls Förderungen vorgesehen.