Folge 5

Mehr Transparenz über das Honorar für Vertragsärzte

NEU-ISENBURG (ger). Transparenz beim Honorar - das ist ein Ziel des geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetzes.

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Im neu gefassten Paragrafen 87 c ist vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung "für jedes Quartal zeitnah nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums" für jede KV einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen und über das Honorar je Arzt und je Arztgruppe erstellt.

Um eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, soll die KBV zusätzlich über Arztzahlen, Fallzahlen und Leistungsmengen informieren.

Dadurch, so der Gesetzgeber, könnten auch regionale Honorarunterschiede erklärt werden.

Lesen Sie dazu auch: Honorarverteilung läuft künftig auf KV-Ebene Mehr Transparenz über das Honorar für Vertragsärzte Ab 2013 geht es wieder um die Morbidität

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