Krankenhauszukunftsgesetz
Mit geförderten KfW-Krediten zum digitalisierten Krankenhaus
Der Bund lässt drei Milliarden Euro springen, um die Digitalisierung in Kliniken voranzubringen. Einen Teil müssen Länder oder Kliniken selbst tragen. Die KfW greift ihnen dabei unter die Arme.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin/Frankfurt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ seit 1. Februar auch Vorhaben im Bereich Krankenhaus-IT. Kliniken, die darüber Mittel aufnehmen, profitieren von vergünstigten Zinssätzen. Wie die KfW Ende Januar mitgeteilt hat, handelt das Institut im Auftrag des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS).
Die Förderung soll Krankenhäusern helfen, den verpflichtenden Eigenanteil aufzubringen, wenn sie den Krankenhausstrukturfonds nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Anspruch nehmen möchten. Zur Erinnerung: Über das KHZG stellt der Bund drei Milliarden Euro für die Digitalisierung in Kliniken zur Verfügung. Voraussetzung einer Förderung ist, dass das Land oder der Krankenhausträger mindestens 30 Prozent Eigenanteil übernimmt.
Schwerpunkt IT-Sicherheit
Bislang war der Investitionskredit nur für Projekte im Rahmen des Breitbandausbaus vorgesehen. Mit der Erweiterung solle das Förderprogramm nun auch „ein strategischer Baustein in der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben von Krankenhäusern“ werden, heißt es in der KfW-Mitteilung.
„Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig leistungsstarke Krankenhäuser sind. Wir helfen den Häusern, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Schnellerer Austausch von Daten und Know-how, engere Kooperation und effiziente Kostenstrukturen sind nur einige der Vorteile, von denen die Patientinnen und Patienten künftig profitieren werden“, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW. Ein Schwerpunkt der Förderung durch das KHZG ist die IT-Sicherheit, in die 15 Prozent der Fördersumme fließen sollen.
Neben kommunalen und gewerblichen Unternehmen könnten auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen den Investitionskredit beantragen. Die einzelnen Schritte:
- Bedarfsanmeldung: Der Krankenhausträger beziehungsweise die Hochschulklinik meldet gegenüber dem zuständigen Land den Bedarf an. Das BAS stelle hierfür die entsprechenden Formulare bereit.
- Förderantrag: Das Land trifft dann die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden soll. Das Land stellt beim BAS bis spätestens Ende des Jahres einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers.
- Bewilligung: Nach Prüfung der Voraussetzungen kommt vom BAS ein Bewilligungsbescheid in Richtung Land.
- Förderbescheid des Landes. Aus dem Bescheid geht hervor, wie hoch der Eigenanteil der Klinik an den Investitionskosten ist.
- Finanzierung: Um den Eigenanteil zu finanzieren, kann die Klinik nun den „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ beantragen. Das kann etwa über die Hausbank erfolgen.
Wie bereits berichtet, gehören insgesamt elf Handlungsfelder zu den förderfähigen Bereichen. Bei einer Veranstaltung des health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums während des digitalen BMC-Kongresses berichtete Ecky Oesterhoff vom hih, dass für jedes Handlungsfeld im Gesetz die Ziele festgelegt seien. Als Beispiel führte er den Punkt 5 der förderfähigen Vorhaben an, das „durchgehende digitale Medikationsmanagement“. Zu den Muss-Kriterien gehörten die elektronische Verordnung, der Zugriff auf alle relevanten Daten, inklusive Labor- und Vitaldaten. Kann-Kriterium sei die robotik-gesteuerte Verpackung in Einzeldosen (closed loop, unit dose).
Oesterhoff erinnerte auch daran, dass der digitale Reifegrad der Krankenhäuser initial im Juni 2021 gemessen werde; zwei Jahre später folge dann zur Erfolgskontrolle eine erneute Messung. Kliniken, die keine Fortschritte im Reifegrad vermeldeten, müssten dann ab 2025 einen Erlösverlust von zwei Prozent verkraften.
Für die Förderung hat das BAS Ende vergangenen Jahres eine Förderrichtlinie erstellt, die im Web abrufbar ist.
Beim hih gibt es eine Website mit umfassenden Informationen zum Krankenhauszukunftsgesetz: https://kh-digitalisierung.de/