Munte empfiehlt die Aussetzung der Kodierrichtlinien

Der Vorsitzende der KVB Dr. Axel Munte sieht in den Ambulanten Kodierrichtlinien noch Optimierungsbedarf.

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"Die Qualität der Kodierung muss gewährleistet sein." (Dr. Axel Munte, KVB-Chef)

"Die Qualität der Kodierung muss gewährleistet sein." (Dr. Axel Munte, KVB-Chef)

© KV Bayerns

MÜNCHEN (sto). Für eine Aussetzung der Ambulanten Kodierrichtli-nien (AKR), die eigentlich am 1. Januar 2011 eingeführt werden sollen, hat sich der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Axel Munte, ausgesprochen.

Die Erfahrungen aus der Pilotphase in Bayern hätten gezeigt, dass die Kodierrichtlinien noch nicht praxistauglich sind und viel Mehraufwand verursachen, schreibt Munte in einem Infobrief an die Fachärzte in Bayern. Die Einführung sollte daher verschoben werden, bis alle "Kinderkrankheiten" behoben sind.

Zwar seien noch nicht alle Auswertungen der Testphase in Bayern abgeschlossen, an der sich im Juli und August etwa einhundert Praxen beteiligt hatten, schreibt Munte. Dennoch zeichne sich schon jetzt ab, dass der Aufwand von Praxis zu Praxis unterschiedlich sei.

So sei ein jung niedergelassener Arzt, der frisch aus einer Weiterbildungszeit in der Klinik kommt, mit der Systematik besser vertraut als ein Arzt mit langjähriger Praxistätigkeit. "Wie hoch speziell der initiale Aufwand ist, Dauerdiagnosen in anamnestische und behandlungsbedürftige Diagnosen umzuwandeln, hängt darüber hinaus auch von der Fachgruppe und dem Praxisschwerpunkt ab", so Munte.

Die Testphase habe auch gezeigt, dass bei einigen Software-Anbietern noch Nachbesserungsbedarf bestehe. So seien die Anwendungshinweise zu den Kodierrichtlinien in den Praxissystemen teilweise unhandlich integriert. "Auch die Suchfunktion zu den ICD-10 Kodes ist oft umständlich und nicht anwenderfreundlich", so Munte. Beispielsweise müssten Codes aus langen Listen mühsam herausgesucht werden.

Optimierungsbedarf bestehe teilweise auch in der Formulierung der Anwendungshinweise. Für einige Praxen könnte die Einführung der AKR zudem mit Kosten verbunden sein, weil die Hardware nachgerüstet werden muss.

Insgesamt habe der Test gezeigt, dass schwer bedienbare Kodierrichtlinien sogar zu Falschkodierungen führen können. "Da von der korrekten Kodierung künftig noch mehr als heute die Geldverteilung im Gesundheitswesen und damit unser ärztliches Honorar abhängen soll, muss die Qualität der Kodierung gewährleistet sein", fordert Munte. Unabdingbare Voraussetzung hierfür eine leichte und unbürokratische Umsetzung der Kodierrichtlinien.

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Kommentare
Dr. Uwe Wolfgang Popert 21.09.201019:33 Uhr

Kodierrichtlinien fordern Korrektheit, nicht Geschwindigkeit

Liebe Herr Polanski
Schön, wenn Sie schnell eine Diagnose verbuchen können. Wenige Sekunden je Diagnose sind tatsächlich der Maßstab für die Praxistauglichkeit.

Das Problem der Kodierrichtlinien sind aber die Anforderungen an die Genauigkeit und Korrektheit der Verschlüsselung. Würden Sie einen der von Ihnen geforderten Kurse machen (oder die 161 Seiten der AKR lesen), dann würden Sie vermutlich feststellen, daß das dort Geforderte viel Zeit braucht. Und dass die AKR noch weit über die Komplexität der ICD-10 hinausgeht. Für den -angeblich- einzigen Zweck der AKR, die Verbesserung des Morbi-RSA, sind die Anforderungen viel zu komplex. Die meisten mühsam überprüften Diagnosen sind für den Morbi-RSA völlig unrelevant. Frohes Erwachen in den Schulungen!

Christoph Polanski 15.09.201023:49 Uhr

Fortbildungen empfohlen

Für die Kodierung von 3 bis 4 Diagnosen brauche ich mit der Software MCS-ISYNET ca. 15-20 Sekunden.
Eine Fortbildung über die Kodierungsmöglichkeiten wäre für viele Kollegen hilfreich! Eigentlich müsste man solche Fortbildungen für Ärzte von den KV-en und Kassen verlangen.

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