Zum 1. April

Neue Regeln bei der Laborabrechnung

Bei der Laborabrechnung stehen wichtige Änderungen vor der Tür, die vor allem Berufsausübungsgemeinschaften erhebliche Umsatzverluste bescheren könnten. Aber auch Einzelpraxen sollten künftig genau kalkulieren.

Von Peter Schlüter Veröffentlicht:
BAGs können mit dem neuen Laborbonus mehrere tausend Euro verlieren.

BAGs können mit dem neuen Laborbonus mehrere tausend Euro verlieren.

© Joachim Wendler / fotolia.com

Zum 1. April treten gravierende Änderungen bei der Abrechnung der Laborleistungen in Kraft.

Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf den Wirtschaftlichkeitsbonus und das Laborbudget. Dies bedeutet, dass hier nun jede Arztpraxis individuelle Berechnungen durchführen muss, um künftig Umsatzverluste zu vermeiden.

Die oft gängige Praxis, nämlich, dass der Wirtschaftlichkeitsbonus wenig beachtet nebenher läuft und die sogenannten Ausnahmekennziffern von den MFA angesetzt werden, wird ab April nicht mehr funktionieren.

Das liegt zum einen daran, dass die Rahmenbedingungen und die Berechnungsgrundlage für den Wirtschaftlichkeitsbonus umgestellt werden.

Bislang wird der Bonus pro kurativ-ambulantem Arztfall in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Erbringung bzw. Veranlassung von Laborleistungen ausbezahlt.

Dabei läuft der Bonus außerhalb der Mengenbegrenzungen und wird mit einem Orientierungspunktwert von 3,5363 Cent vergütet.

Voraussetzung dafür ist allerdings die Einhaltung des Laborbudgets. Wird das Laborbudget überschritten, wird die Punktzahl der Überschreitung von der Gesamtpunktzahl des Wirtschaftlichkeitsbonus abgezogen.

Nun zählt der Behandlungsfall

Was sich nun ändert? Bei der Berechnung wird vom Arzt- auf den Behandlungsfall umgestellt. Diese Regelung mag Einzelpraxen kaum treffen, für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) hat sie aber enorme Auswirkungen.

Ein Beispiel zeigt dies: In einer BAG mit drei Hausärzten werden pro Quartal im Schnitt 3000 Fälle erbracht. Weil 600 Patienten aber von mehreren Ärzten der BAG behandelt werden, entstehen nur 2400 Behandlungsfälle.

Erhielt die Praxis im ersten Quartal noch für alle 3000 Fälle den Wirtschaftlichkeitsbonus - der bei Hausärzten mit 48 Punkten, also rund 1,70 Euro je Fall, vergütet wird (in Summe 5100 Euro) -, so werden im zweiten Quartal maximal 4080 Euro, nämlich für 2400 Behandlungsfälle vergütet.

Doch es kommt noch schlimmer: Denn diese Regelung betrifft auch die Einzelpraxen. Fälle, für die die Praxis eine der Ausnahmekennziffern, das sind die Ziffern 32005 bis 32023 EBM, ansetzt, werden beim Wirtschaftlichkeitsbonus nicht mehr mitgezählt.

Bislang verhinderten die Ausnahmekennziffern zwar, dass diese Leistungen das Laborbudget belasteten - das tun sie auch weiterhin - für den Laborbonus wurden sie aber mitgezählt.

Ein Beispiel: Ein Hausarzt in Einzelpraxis kommt im Quartal auf 1000 Arztfälle und 1000 Behandlungsfälle. Bei 300 dieser Fälle wurde aber eine Ausnahmekennziffer angesetzt.

Im laufenden Quartal würde er trotzdem für alle 1000 Fälle noch den Laborbonus, also 1697,42 Euro erhalten. Ab April sieht das anders aus, dann zählen für den Bonus nur noch die 700 Fälle ohne Ausnahmekennziffer. Es werden folglich nur noch 1188,20 Euro vergütet.

Spürbare Folgen für BAG

Und wie sieht es in unserer BAG mit den drei Hausärzten aus? Sie verliert ja schon beim Wirtschaftlichkeitsbonus 600 Fälle durch die Umstellung der Berechnung auf den Behandlungsfall.

Angenommen es wird außerdem bei insgesamt 600 Fällen eine Ausnahmekennziffer angegeben (vgl. Tabelle auf dieser Seite), dann bleiben nur noch 1800 Fälle übrig, für die der Bonus vergütet wird.

Das Honorar für den Bonus sinkt somit auf 3055,36 Euro. Zum Vergleich: Dieses Quartal sind bei gleichen Fallzahlen 5092,27 Euro möglich.

Die Änderungen haben aber, wie erwähnt, ebenso Auswirkungen auf das Laborbudget. Dieses errechnet sich aus der Zahl der kurativ-ambulanten Fälle von Allgemeinversicherten (AV) bzw. Rentnerversicherten (RV) multipliziert mit den entsprechenden Fallpunktzahlen, getrennt für das Allgemeinlabor und das Speziallabor.

Bei der Berechnung des Laborbudgets werden all diejenigen Fälle nicht berücksichtigt, die mit einer Ausnahmekennziffer gekennzeichnet sind.

Das bleibt auch so. Aber: Auch hier wird nun bei der Berechnung vom Arzt- auf den Behandlungsfall umgestellt. Was wiederum für BAG spürbare Folgen hat.

Budgetgrenze wird schneller erreicht

Bleiben wir bei der BAG mit den drei Hausärzten. Erbringen alle Ärzte zusammen 1480 Arztfälle für Allgemeinversicherte und 660 für Rentenversicherte, kommt in diesem Quartal ein Budget von 142.400 Punkten zusammen.

Nämlich 79.000 Punkte fürs Spezial- und 63.400 Punkte fürs Allgemeinlabor. Wobei es für Allgemeinversicherte im Allgemeinlabor 25 und im Speziallabor 40 Punkte und für Rentenversicherte jeweils 40 und 30 Punkte gibt.

Werden nun aber nur noch 1300 Behandlungsfälle bei den Allgemeinversicherten und die 500 Behandlungsfälle bei den Rentenversicherten gezählt, schrumpft das Laborbudget dieser BAG um 22.950 Punkte auf 119.450 Punkte.

Das bedeutet, dass diese Obergrenze, bei deren Überschreitung der Laborbonus entsprechend gekürzt wird, wesentlich früher erreicht sein wird.

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