Telemedizin
Nordosten prescht bei Online-Sprechstunde vor
Im Nordosten soll die virtuelle Arztsprechstunde dazu beitragen, den Versorgungsalltag zu erleichtern. Mecklenburg-Vorpommern fördert deshalb nun als bundesweit erstes Land ein Start-up für Telekonsultationen.
Veröffentlicht:SCHWERIN. Mecklenburg-Vorpommern schreibt sich die Telemedizin auf die Fahne. Wie das Schweriner Start-up arztkonsultation.de mitteilt, beteilige sich das Land bundesweit als erstes an einem Unternehmen für telemedizinische Online-Sprechstunden (wir berichteten kurz). Die innovative Form der Telekonsultation ermögliche einen datensicheren virtuellen Austausch zwischen Ärzten und ihren Bestandspatienten.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Telemedizin setzten Mecklenburg-Vorpommern und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) über den Fonds "innoSTART" auf das konzernunabhängige Start-up mit Sitz im Technologiezentrum (TGZ) Schwerin.
Es sei das erste Unternehmen überhaupt, das eine Beteiligungsförderung über den Fonds erhalte. Anstoß für die Geschäftsidee sei die im Zuge des Versorgungsstrukturgesetzes im Jahre 2011 geforderte Förderung der Telemedizin gewesen.
Option im Kampf gegen Ärztemangel
Verbot der ärztlichen Fernbehandlung
Paragraf 7 der Musterberufsordnung untersagt es Ärzten in Deutschland, Patienten rein auf virtueller Basis zu behandlen, also ohne sie je persönlich von Angesicht zu Angesicht gehen zu haben. In Absatz4 heißt es: „Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“
"Das Projekt arztkonsultation.de ist ein sehr nützliches Instrument, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern und modernen Bedürfnissen anzupassen. Insbesondere in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem sich immer weniger Ärzte in den ländlichen Regionen niederlassen, sind ergänzende Konzepte wie dieses von hohem Wert", sagt Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der MBMV.
Wichtig für die Entscheidung der MBMV seien die höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards, denen das Produkt unterliege und die durch den Landesdatenschützer von Mecklenburg-Vorpommern geprüft worden seien, sowie die Vereinbarkeit mit der ärztlichen Berufsordnung, die in enger Abstimmung mit der Ärztekammer des Bundeslandes erfolgt sei.
Auch die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin definierten abrechenbaren Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten seien seitens der MBMV als Qualitätsmerkmal der Onlinesprechstunde gesehen worden.
Bessere Compliance als Nebeneffekt
Das in Paragraf 7 der Musterberufsordnung geregelte Fernbehandlungsverbot bedingt es rein rechtlich, dass Ärzte das Angebot des virtuellen Gespräches nur Patienten machen dürfen, die mindestens einmal die Praxis besucht haben und ihnen somit bekannt sind.
Die Telekonsultation ziele vor allem auf Patienten in strukturschwächeren Regionen mit wenigen Fachärzten. Wer zum Beispiel seinen Kardiologen nur kurz über auftretende Nebenwirkungen des Blutdrucksenkers informieren oder mit seinem Rheumatologen die Erhöhung der Medikamenten-Dosis besprechen möchte - ohne Anfahrt, ohne Zeitaufwand und gleichzeitig persönlich und vertraulich.
Ärzte haben, wie das Unternehmen betont, die Möglichkeit, auch neben den Öffnungszeiten, samstags oder im laufenden Praxisbetrieb Bestandspatienten über das Portal zu konsultieren. Die kürzere Frequenz der Arzt-Patienten-Kontakte könne - als gewünschter Nebeneffekt - sowohl die Compliance als auch die Therapiekontrolle verbessern.
Auch vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) gibt es Lob für die neue telemedizinische Option.
So von KVMV-Vize Dipl.-Med. Fridjof Matuszewski: "Telekonsultationen können zur Ergänzung einer laufenden Behandlung sinnvoll sein. Insbesondere in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern können derartige Innovationen zu mehr Effizienz führen, wenn diese unter Einhaltung des Berufsrechts der Ärzte und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften eingesetzt werden."