Datenschutz-Klage
Sozialgericht München weist Klage gegen Honorarabzug zurück
Der Kulmbacher Augenarzt Dr. Gernot Petzold hat Klage gegen die KV Bayerns erhoben. Es geht um den Honorarabzug bei Nichtanbindung an die TI. Das Gericht wies die Klage ab.
Veröffentlicht:Update von 17:30: Das Sozialgericht München hat die Klage mittlerweile abgewiesen.
München. Vordergründig geht es ums Geld, doch dahinter steht Sorge um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Das Sozialgericht München befasst sich am Donnerstag mit Honorarkürzungen für Ärzte, die sich gegen die elektronische Weitergabe von Patientendaten wehren. Geklagt hat der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach. Er wendet sich gegen den Abzug von einem bis 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung. Hintergrund ist laut Petzold die ärztliche Schweigepflicht und die Sicherheit der Patientendaten.
Es gehe um eine Musterklage, sagt Petzold, der im Vorstand des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) sitzt. Beklagt ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB).
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Ist die Telematikinfrastruktur gescheitert, Dr. Kriedel?
Seit einigen Jahren sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, über die Patientendaten zentral verteilt werden. Damit könnten auch Personen Zugang zu den Daten haben, die nicht der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet sind, argumentiert Petzold. „Es ist für mich nicht kontrollierbar, wer die Daten nutzen kann. Dadurch ist das Persönlichkeitsrecht der Patienten verletzt.“
Recht auf ärztliche Schweigepflicht
Früheren Daten zufolge hatten sich laut BFAV rund 2800 Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern aus diesem Grund nicht an die TI angeschlossen, nach neueren Zahlen sollen es noch 1600 sein. Sie müssen Honorarkürzungen hinnehmen. „Mein Recht auf meine ärztliche Schweigepflicht muss ich mit einigen Tausend Euro im Quartal bezahlen“, sagt Petzold.
Das Sozialgericht München hatte nach Angaben einer Sprecherin bereits im vergangenen November eine ähnlich lautende Klage eines Zahnarztes abgewiesen. Weitere Klagen sind anhängig. Auch in Stuttgart hatte laut Ärzte Zeitung ein Arzt ohne erstinstanzlichen Erfolg geklagt.
Muss das BSG entscheiden?
Man gehe davon aus, dass höchstrichterlich vom Bundessozialgericht entschieden werden müsse, sagte die Gerichtssprecherin. Es gehe um grundsätzliche Fragen, insbesondere, ob die gesetzlichen Grundlagen der Verpflichtung mit höherrangigem Recht wie dem Grundgesetz und der Datenschutzgrundverordnung der EU vereinbar seien.
Petzold sagte, schon jetzt seien bestimmte Diagnosen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Solange der Patient Herr seiner eigenen Daten bleibe, sei das in Ordnung. Es könne aber nicht sein, dass solche Daten quer durch die Republik geschickt würden. „Ich sehe die gesamte ärztliche Behandlung in Gefahr, wenn die Menschen nicht mehr vertrauensvoll mit dem Arzt reden können. Solche Daten müssen beim Arzt blieben.“
Ärztekollegen kommen zum Prozess
Verschiedene Institutionen und Firmen, darunter Pharmafirmen, IT-Unternehmen und Hersteller medizinischer Geräte, hätten Interesse an den Daten. Zudem gebe es immer wieder Hackerangriffe. „Einen Anschluss meines Praxisservers ans Internet - das will ich nicht. Ich habe eine voll digitalisierte Praxis, aber das System ist in sich geschlossen“, sagte Petzold.
Vertreter der Ärzteschaft wollten zu dem Prozess anreisen. Allerdings gibt es nur 15 Publikumsplätze. Laut Gerichtssprecherin wurde der größte verfügbare Raum im Gericht gewählt, der Richter habe aber Einschränkungen wegen der Infektionsgefahr erlassen. (dpa)