PKV

Patienten zahlen fast immer pünktlich

In nicht einmal einem Prozent der Fälle müssen die Gerichte bemüht werden, um GOÄ-Rechnungen zu begleichen.

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KÖLN. Niedergelassene Ärzte müssen nur in Ausnahmefällen die Begleichung der Rechnung von Privatversicherten oder sonstigen Selbstzahlern gerichtlich einfordern.

Das zeigt die jüngste Auswertung der PVS Holding GmbH. Zu ihr gehören die privatärztlichen Verrechnungsstellen Rhein-Ruhr, Berlin-Brandenburg und Bayern.

"Insgesamt gab es in den vergangenen Jahren einen Rückgang bei der Zahl der Mahnungen, die wir schreiben mussten", sagt Prokurist Rolf Stuckmann.

Als Gründe für die im Vergleich zu anderen Branchen ausgesprochen gute Zahlungsmoral der Privatpatienten führt die PVS Holding die hohe soziale Bindung zwischen Arzt und Patient an sowie die Tatsache, dass die meisten ihre Arztkosten ohnehin zurückerstattet bekommen.

Bei der PVS Rhein-Ruhr wurde im vergangenen Jahr bei 0,6 Prozent der 3,4 Millionen Rechnungen ein Mahnbescheid notwendig. In Berlin-Brandenburg (954.000 Rechnungen) betrug die Quote 0,7 Prozent, in Bayern (353.000) lediglich 0,3 Prozent.

Eine erste Mahnung war im Gebiet Rhein-Ruhr in knapp 16 Prozent der Fälle erforderlich, eine zweite in nur noch knapp sechs Prozent.

Bei der größten PVS kommt der überwiegende Teil der Rechnungen aus dem ambulanten Bereich. Rund 15 bis 20 Prozent beziehen sich nach Angaben von Rolf Stuckmann auf stationär erbrachte Leistungen.

Die PVS Holding untersucht bislang nicht, wie sich die Mahnquoten bei den unterschiedlichen Fachgruppen und Praxistypen entwickeln. (iss)

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