Urteil
Pflegekräfte an der Charité dürfen weiterstreiken
BERLIN. Die Pflegekräfte der Charité können ihren unbefristeten Streik fortsetzen. Die Universitätsklinik unterlag mit ihrer Forderung, den Streik zu untersagen, in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Die Richter hätten den Ausstand für rechtlich zulässig gehalten, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Arbeitsniederlegungen seien nicht unverhältnismäßig.
Die bestehende Notfallvereinbarung zwischen der Gewerkschaft Verdi und der Klinik sah das Gericht als ausreichend an. Sie stelle sicher, dass Patienten durch den Streik nicht zu Schaden kämen.
Es sei anzunehmen, dass die Pfleger ihrer Verantwortung gegenüber den Patienten gerecht würden. Gegen das Urteil könne die Charité mit Rechtsmitteln nicht weiter vorgehen.
Am Mittwoch beteiligten sich an der Charité am dritten Tag in Folge mehrere hundert Pfleger an dem Ausstand. Verdi fordert unter anderem mehr Personal und Quoten zu Mindestbesetzungen auf den Stationen. (dpa)