Honorarstreit
Physiopraxen klagen gegen Schiedsspruch
Berlin. Physiotherapieverbände und GKV-Spitzenverband liegen in den Vergütungsverhandlungen seit Monaten über Kreuz. Nun haben vier Verbände – IFK, Physio Deutschland, VDB und der Verband Physikalische Therapie (VPT) Klage gegen den Schiedsspruch vom 13. Juli eingereicht.
Dieser sieht im Vergleich zu den im Juli 2019 festgelegten Bundeshöchstpreisen eine Vergütungserhöhung von 14,09 Prozent vor. Dies sei ein wichtiger Zwischenschritt. „Wirtschaftlich tragfähig ist das Ergebnis aber nicht“, heißt es in einer Erklärung der vier Verbände.
Mit dieser Erhöhung sei es Praxisinhabern immer noch nicht möglich, Angestellte so zu bezahlen, wie nach TVöD-vergütete Physiotherapeuten im Krankenhaus. Als Folge seien ambulante Physiotherapiepraxen nicht konkurrenzfähig im Vergleich zu stationären Einrichtungen, heißt es.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) waren die Vertragspartner beauftragt worden, Preise festzulegen, die „eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen“. Das von der Schiedsstelle festgelegte Preisniveau präge auch den künftigen Verhandlungsrahmen, weil sich Vergütungserhöhungen dann nur an einem nur am Inflationsausgleich und durchschnittlichen Lohnsteigerungen orientieren würden.
Da die Preissteigerung schon zum 1. April erfolgen sollte, werden die Preise vorübergehend bis Ende November zum Ausgleich um 26,67 Prozent angehoben – danach soll dann wieder die Steigerung um 14,09 Prozent gelten. (fst)