CoVPass-App
Pläne zum digitalen Corona-Impfnachweis konkretisieren sich
Die Entwicklung des digitalen Impfnachweises liegt weiter im Zeitplan, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die CovPass-App soll aber nicht nur dem Impfnachweis dienen.
Veröffentlicht:Berlin. Der digitale Impfnachweis für Menschen, die gegen COVID-19 geimpft sind, nimmt langsam Form an. Erste Testungen zur „CoVPass-App“ liefen bereits, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Bundesregierung hatte ein Unternehmenskonsortium mit der Entwicklung des Projekts beauftragt. Aktuell liege man im Zeitplan. Entsprechend optimistisch zeigte sich das BMG, dass Geimpfte gegen COVID-19 pünktlich zur Hauptreisezeit im Sommer ihren Impfschutz digital nachweisen können. Ein genaues Datum für den Rollout der CoVPass-App wurde nicht genannt.
Die CoVPass-App soll aber nicht nur als Impfnachweis genutzt werden können. Sie soll darüber hinaus auch der Dokumentation von Test- und Genesenen-Nachweisen dienen. „Der CoVPass muss so einfach wie möglich nutzbar sein, dann wird er am Ende ein Erfolg“, heißt es aus dem BMG. Alle geplanten Funktionalitäten der CoVPass-App sollen laut Bundesgesundheitsministerium aber auch in die Corona-Warn-App des Bundes integriert werden.
Nachträgliche Ausstellung soll unbürokratisch ablaufen
Geplant ist, dass Ärzte in Arztpraxen oder Impfzentren, ihren Impflingen im Rahmen der Impfung einen digitalen Impfnachweis ausstellen. Das soll über einen Zertifikatsservice geschehen, der von den Entwicklern bereitgestellt wird. Impflinge erhalten einen QR-Code, der ihnen in Kombination mit einem Ausweisdokument als Impfnachweis gilt. Der QR-Code, der dann in der CoVPass-App oder der Corona-Warn-App gespeichert oder in Papierform vorgezeigt werden kann, kann dann von Dritten mit einer Prüfapp überprüft werden.
Bereits Geimpfte sollen einen QR-Code per Post erhalten, heißt es aus dem BMG. Demnach sei eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geplant, wonach die Länder die Möglichkeit erhalten, bereits Geimpften einen QR-Code als Impfnachweis nachzusenden. Das würde dann aber ausschließlich Menschen betreffen, die in Impfzentren geimpft wurden. Menschen, die beim Haus- oder Facharzt geimpft wurden, müssen sich an diesen wenden. Insgesamt, heißt es aus dem BMG, soll die Ausstellung unbürokratisch ablaufen.
Das BMG betonte am Mittwoch abermals, der digitale Impfnachweis sei ausschließlich eine Ergänzung zum analogen, gelben Impfpass. Geimpfte könnten auch weiterhin mit diesem Impfpass ihren SARS-CoV-2-Impfstatus nachweisen. Für die Dokumentation ist er ohnehin unerlässlich.
PVS-Anbieter und KVen mit im Boot
Wie es aus Kreisen der Entwickler heißt, stehe man im Kontakt mit dem Bundesverband Gesundheits-IT und darüber mit allen Herstellern von Praxisverwaltungssystemen. Die Quellcodes für den Zertifikatsservice seien öffentlich, sodass die PVS-Hersteller diese integrieren könnten. Erste Erprobungen seien bereits gemacht worden, heißt es von den Entwicklern. Zusätzlich sei man in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den KVen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass Arztpraxen zur Authentifizierung das Sichere Netz der KVen (SNK) nutzen können, um das Impfzertifikat ausstellen zu können. Auch mit den Herstellern der Managementsysteme in Impfzentren seien erste integrative Tests bereits erfolgreich abgelaufen.
Insgesamt seien die Entwickler mit einer hohen Anzahl an verschiedenen Softwaresystemen in unter anderem Arztpraxen- und Impfzentren konfrontiert. Derzeit würden die Systeme noch mit Testdaten erprobt. Erst in einer dritten Testphase soll mit Echtdaten von Impflingen aus einem Testzentrum je Bundesland und einzelnen KV-Bereichen getestet werden..