HzV-Kündigung

Pleite für AOK Bayern vor Gericht

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Weil eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Ingolstadt in der gleichen Straße in modernere Praxisräume umgezogen ist, hat die AOK Bayern 344 in der HzV eingeschriebenen Versicherten eine Kündigung geschickt.

Gleiches geschah nach Angaben des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) einem Hausarzt in Sommerhausen in Unterfranken, der einen Job-Sharing-Assistenten als künftigen Nachfolger gefunden hatte und deshalb in neue Räume umgezogen war.

Das Sozialgericht München hat im Ingolstädter Fall nach Angaben des BHÄV die AOK verpflichtet, die Teilnahme der im Hausarztvertrag eingeschriebenen Versicherten bis auf Weiteres fortzuführen.

In seiner Begründung erklärte das Sozialgericht, dass die Ausschreibung der Versicherten "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" rechtswidrig ist. Auch der daraus folgende Ausschluss der Praxis aus dem Hausarztvertrag sei nicht rechtmäßig.

Mit seiner Entscheidung hatte sich das Sozialgericht München unter anderem auch auf einen Beschluss des Bundessozialgerichts vom 25. März 2015 zur hausarztzentrierten Versorgung bezogen.

Dort habe das BSG entschieden, dass die Krankenkassen ihre Satzung gegebenenfalls an abweichende Regelungen des HzV-Vertrages anzupassen haben und nicht umgekehrt, teilte der BHÄV mit. (sto)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Bronchoflex Tubus ist ein flexibles Instrument

238 Abgeordneten legen Gesetzentwurf vor

Gesetzesvorstoß zum Schwangerschaftsabbruch empört Union

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Steuern

Pflicht zur E-Rechnung – was auf Ärzte jetzt zukommt

Pflegereport der BARMER

Deutschland hängt in der Pflegespirale fest

Lesetipps
Viele Fragezeichen

© farland9 / stock.adobe.com

LeserInnen-Umfrage

Wenn Kollegen zu Patienten werden – Ihre Meinung zählt!

Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln