Praxis-Juniorpartner kann nicht auf Dauer benachteiligt werden
NEU-ISENBURG (juk). Ärzte, die neue Partner in ihre Praxis aufnehmen, können diese in der Kennenlernphase von einer prozentualen Gewinn- und Vermögensbeteiligung ausschließen. Mehr als drei Jahre sollte diese Probezeit aber nicht überschreiten.