KBV
Praxischef darf MFA nach Impflücken fragen
BERLIN. Auch die KBV macht nun noch einmal darauf aufmerksam, dass Praxisinhaber bei der Einstellung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) nach deren Impfstatus fragen und die Bewerber gegebenenfalls ablehnen können, wenn diese keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen können.
Möglich macht es eine Änderung im Infektionsschutzgesetz bzw. der neue Paragraf 23a (wir berichteten). Dabei sind Praxischefs zwar berechtigt, Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über bestehenden Impfschutz zu verlangen, die Inanspruchnahme von Impfleistungen bleibt aber freiwillig, wie nun auch die KBV klarstellt. Die neue Regelung habe zudem keinen Einfluss auf die geltenden Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts. (reh)