Arzthaftung

Prüfanträge in Rheinland-Pfalz rückläufig

2014 verzeichnete die Mainzer Landesärztekammer weniger Beschwerden über potenzielle Kunstfehler als 2013.

Veröffentlicht:

MAINZ. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz meldet für das vergangene Jahr einen Rückgang bei den Verdachtsanzeigen auf ärztliche Behandlungsfehler.

Wie die Kammer mitteilt, haben sich 2014 insgesamt 463 Patienten an die Schlichtungsstelle gewandt - 20 weniger als im Vorjahr.

Von den eingegangenen Anträgen seien 446 Verfahren abgeschlossen worden - 302 davon durch Sachentscheidungen. Bei 75 dieser Entscheidungen habe der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler bejaht.

Damit liege diese Quote etwa gleich hoch wie in den Jahren zuvor.

2014 betrafen nach Kammerangaben etwa drei Viertel der Anträge die Krankenhäuser und ein Viertel den ambulanten Bereich.

Im Klinikbereich träfen die meisten Anträge die Unfallchirurgie (51 Fälle), die Orthopädie (37), die Allgemeinchirurgie (34), die Frauenheilkunde (16) und die Innere Medizin (14).

Bei den Beschwerden ging es laut Kammer meistens um operative Therapien (26 Fälle), bildgebende Verfahren in der Diagnostik (zehn), postoperative Therapien (neun), Diagnostik/Anamnese/Untersuchung (acht) sowie Verfahrenswahl in der operativen Therapie (fünf).

Im ambulanten Sektor führten die Orthopäden (14 Fälle) vor den Allgemeinchirurgen (zwölf), Internisten (neun) sowie Hausärzten und Ophthalmologen (je acht).

Inhaltlich getroffen habe es meistens bildgebende diagnostische Verfahren (sechs Fälle), gefolgt von der Diagnostik bei Labor/Zusatzuntersuchungen (fünf) und der allgemeinen Diagnostik/Anamnese/ Untersuchung (vier). (maw)

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