Bundesgerichtshof
Reise-Rücktritt bei beginnender Pandemie: Nicht zwangsläufig gebührenfrei
Pauschalreisende konnten 2020 von einer gebuchten Reise nur dann wegen Corona-Beschränkungen im Zielland gebührenfrei zurücktreten, wenn zum Zeitpunkt des Rücktritt erhebliche Beeinträchtigungen abzusehen waren.