Bundesfinanzhof
Renten-GmbH ist erstmal steuerfrei
MÜNCHEN. Ein ausscheidender Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, beispielsweise auch eines Medizinischen Versorgungszentrums, kann seine Pensionsansprüche in eine eigene neue GmbH überführen. Der an diese "Pensions-GmbH" gezahlte Ablösebetrag ist kein steuerbarer Arbeitslohn, wie jetzt der Bundesfinanzhof entschied.
Der Kläger war Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH, die ihm eine Pensionszusage erteilt hatte. Seine Geschäftsanteile wollte er verkaufen, der Erwerber wollte die Pensionszusage allerdings nicht übernehmen.
Daher gründete der Kläger eine weitere GmbH mit ihm als alleinigem Gesellschafter und Geschäftsführer. Gegen Zahlung eines Ablösebetrags übernahm diese neue GmbH die Verpflichtungen aus der Pensionszusage.
Das Finanzamt und in erster Instanz auch das Finanzgericht Düsseldorf werteten den Ablösebetrag als Zufluss von zu versteuerndem Arbeitslohn. Dies sah der Bundesfinanzhof allerdings anders und entschied letztinstanzlich zugunsten des Klägers.
Denn für den Geschäftsführer als Arbeitnehmer habe sich letztlich nichts geändert, heißt es. Insbesondere sei ihm noch kein Geld zugeflossen. Lediglich der Schuldner für seine Pensionszusage habe gewechselt. Der künftige Anspruch auf eine Pension habe sich damit aber wirtschaftlich noch nicht erfüllt. (mwo)
Bundesfinanzhof
Az.: VI R 18/13