Pollen-Allergie

Richter mit einem Herz für Birken

Ein Gericht sieht eine Kommune nicht in der Pflicht, Bäume für Allergiker zu fällen.

Veröffentlicht:
Der Baum des Anstoßes in Neustadt - eine Birke.

Der Baum des Anstoßes in Neustadt - eine Birke.

© lochstampfer / fotolia.com

BERLIN. Eine Kommune muss keine radikalen Wege gehen, um Blütenstaub-Allergikern das Leben zu erleichtern. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS hinweist, muss die Kommune nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße nicht ganze Alleen von Straßenbäumen befreien.

Im konkreten Fall reagierte ein Anwohner-Ehepaar einer mit Birken gesäumten Allee auf deren Pollen allergisch. Das Grundstück sei in der kritischen Zeit kaum noch zu nutzen, hieß es laut LBS in einer Klage vor Gericht, in der gefordert wurde, die 30 Birken in der Straße zu fällen.

Das erspare vielen Menschen die Behandlung mit Medikamenten und Kortisonspritzen. Die Gemeinde lehnte jedoch ab und ersetzte lediglich kranke Bäume durch andere Sorten. Ein kompletter Austausch komme nicht in Frage.

Das zuständige Verwaltungsgericht hielt die geforderte drastische Maßnahme, so die LBS, ebenfalls für übertrieben. Zwar müsse sich ein Anwohner nicht alles bieten lassen, was von außen auf sein Grundstück einwirke. Aber bei diesen Birken sei von einem "vernünftigen Gemeinwohlgedanken" auszugehen.

Die individuelle gesundheitliche Disposition eines Einzelnen könne nicht zählen, sondern nur die Bedürfnisse eines durchschnittlich empfindlichen Menschen. Wäre man der Argumentation der Kläger nachgekommen, so das Gericht, dann müssten wohl viele Straßenbäume in Deutschland gefällt werden, denn überall wohnten Allergiker. (maw)

Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 4 K 923/12

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Europe Pharma Agenda: Impulses for Care with Pharmaceuticals in Germany

Unmet need in healthcare: ambiguity in the definition does not help setting priorities

Kommentare
Dr. Gerd Haffner 29.08.201311:05 Uhr

Birken- Pollenallergie

Ein solches Urteil kann nur von nicht Betroffenen nachempfunden werden.
Allein die (zunehmende) Sensibilisierung von Säuglingen und Kleinkindern rechtfertigt die Verbannung von Birken aus den Siedlungsgebieten. Damit wäre die Pollenkonzentration für die Bewohner deutlich niedriger und damit auch die Sensibilisierungsrate. Bei bereits Sensibilisierten wären die Symptome deutlich schwächer (z.B. geringere Asthmasymptomatik). es ist an der Zeit sich hierüber ernsthaft Gedanken zu machen und diese Art der Umweltbelastung zu reduzieren. Beim Thema Nikotin hat es ja auch lange gebraucht bis sich in den Köpfen der Wandel von "Raucherzimmer in den Schulen" zu "Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen" vollzogen hat.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wann können Ärzte das E-Rezept für Hilfsmittel nutzen, Herr Rupp?

Lesetipps
Ein Arzt schaut sich CT-Bilder der Lunge an

© Markoff / Stock.adobe.com

Tagung der Pneumologen

Neue Leitlinie zu Lungenkrebs nimmt Screening in den Blick

Bild eines mRNA-Strangs

© Dr_Microbe / Getty Images / iStock

Impfung ab 60 Jahre

RSV-Prävention: STIKO empfiehlt nun auch den mRNA-Impfstoff

Wer auf Social Media Erfolg haben möchte, sollte sich möglichst originell präsentieren.

© Kamera: mit Emojis: oatawa / stock.adobe.com | Person: Julia Fischer

Tipps für den Social Media-Auftritt

So wird man erfolgreicher Medfluencer