Der Versicherungsfall

Risikozuschlag bei Adoptivkindern in der Diskussion

Bisher kommen Eltern von Adoptivkindern bei der privaten Krankenversicherung um satte Risikozuschläge nicht herum. Das wird sich aber bei einigen Anbietern ändern.

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Frage: Ich habe ein Kind adoptiert und will für es eine private Krankenversicherung abschließen. Es hat einen Herzfehler. Jetzt will der Versicherer, dass ich einen Risikozuschlag von 100 Prozent auf die Prämie bezahle. Muss ich das akzeptieren?

Antwort: Ja. Zurzeit müssen Eltern von Adoptivkindern noch saftige Zuschläge für die private Krankenversicherung ihrer Sprösslinge zahlen. Bis zu 100 Prozent können die Anbieter bei einem angenommenen Kind auf die normale Versicherungsprämie schlagen, wenn das Kind unter Vorerkrankungen leidet. Das prüfen die Versicherer mithilfe von Gesundheitsfragen und medizinischen Tests. Gerade bei Auslandsadoptionen wollen Anbieter so das Risiko eingrenzen, dass ein Kind Krankheiten aus seinem früheren Leben mitbringt.

Für leibliche Eltern gilt diese Regelung nicht. Sie können ihr Neugeborenes direkt nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und Risikoaufschlag beim Versicherer anmelden. Der muss das Kind ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen annehmen. Es erhält sofort umfassenden Versicherungsschutz, der allerdings nicht den Leistungsumfang der Eltern überschreiten darf.

Das heißt, wenn Mutter oder Vater einen Tarif gewählt haben, bei dem der Versicherer nicht für Psychotherapie und Chefarztbehandlung zahlt, gilt dieser Ausschluss auch für das Kind. Die Verträge kosten je nach Anbieter und Umfang zwischen 100 und 140 Euro im Monat bis zur Volljährigkeit.

Einige Unternehmen wollen künftig auf den Risikozuschlag für Adoptivkinder verzichten. "Im Zuge der Neuberechnung aller Unisex-Tarife haben wir festgestellt, dass der Risikozuschlag für angenommene Kinder nicht mehr zeitgemäß ist", heißt es beim Koblenzer Krankenversicherer Debeka. Der Versicherer will deshalb künftig in seinen Versicherungsbedingungen darauf verzichten. (acg)

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