Urteil des Bundesgerichtshofs
Schadenersatz nach Behandlungsfehler kann „Genugtuung“ umfassen
Der Bundesgerichtshof betont in einem Arzthaftungsprozess, dass ein grober Fehler nicht auch automatisch eine grobe Fahrlässigkeit bedeutet.
Der Bundesgerichtshof betont in einem Arzthaftungsprozess, dass ein grober Fehler nicht auch automatisch eine grobe Fahrlässigkeit bedeutet.
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