Private Krankenversicherung

Schmerzhafte Beitragserhöhung in der PKV steht an

Die PKV hat im Standardtarif ihre Preise angepasst. Das wird für einige Versicherungsnehmer ab Juli dann merklich teurer.

Veröffentlicht:
Rechnungsschock: Nach Angaben des PKV-Verbands beträgt der durchschnittliche Beitrag ab dem 1. Juli 390 Euro.

Das dürfte einige Versicherte schocken: Nach Angaben des PKV-Verbands beträgt der durchschnittliche Beitrag ab dem 1. Juli 390 Euro. Zuvor waren es im Mittel 318 Euro.

© pololia - stock.adobe.com

Köln. Den Versicherten im Standardtarif der privaten Krankenversicherer (PKV) steht eine schmerzhafte Prämienerhöhung bevor. Nach dem 1. Juli müssen sie im Schnitt 13 Prozent mehr für ihren Versicherungsschutz bezahlen.

Der Standardtarif ist einer der Sozialtarife in der PKV, die Kunden vor einer finanziellen Überforderung schützen sollen. Er steht nur Versicherten offen, die ihre Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Zurzeit gibt es in dem Tarif branchenweit 47.500 Versicherte, das sind 0,5 Prozent aller Vollversicherten.

Der Standardtarif wird nicht von den einzelnen Unternehmen kalkuliert, sondern vom PKV-Verband. Der Leistungsumfang entspricht im Wesentlichen dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beiträge sind auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, das sind zurzeit 706,28 Euro im Monat. In der Regel liegen sie aber deutlich darunter, weil die Kunden seit dem Eintritt in die PKV Alterungsrückstellungen angespart haben.

Steigerung um im Mittel 13,2 Prozent

Nach Angaben des PKV-Verbands beträgt der durchschnittliche Beitrag ab dem 1. Juli 390 Euro – bei langer Vorversicherungszeit kann es viel weniger, bei kurzer aber auch viel mehr sein. Für das gesamte Jahr 2021 ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag von 360 Euro. 2020 waren es 318 Euro, die Steigerung beträgt 13,2 Prozent.

Eine solche Beitragsanpassung ist keine Seltenheit in der PKV. Im Standardtarif trifft sie aber Menschen, die in der Regel aus ihrer ursprünglichen Vollversicherung gewechselt sind, weil sie sich die Beiträge dort nicht mehr leisten konnten.

Bei den Frauen hatte es zuvor im Standardtarif fünf Jahre lang keine Beitragsanpassung gegeben, bei den Männern drei Jahre, betont der PKV-Verband. Dass es jetzt zu einem solchen Sprung kommt, liegt an den Kalkulationsgrundlagen in der PKV. Die Beiträge im Standardtarif dürfen erst dann angepasst werden, wenn die Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent stärker gestiegen sind als ursprünglich einkalkuliert.

Vor allem Niedrigzins machte Anpassung nötig

Ist das der Fall, müssen auch alle anderen Faktoren berücksichtigt werden, die Einfluss auf die Entwicklung der Beiträge haben. Im Moment ist das vor allem der dauerhafte Niedrigzins. Die Zinserträge spielen eine wesentliche Rolle für die Bildung der Alterungsrückstellungen. Lange Zeit betrug der Rechnungszins im Standardtarif 3,5 Prozent. Jetzt sind es nur noch 1,9 Prozent.

In einer Information zur aktuellen Beitragsanpassung weist der PKV-Verband darauf hin, dass die Beiträge im Standardtarif in den vergangenen zehn Jahren mit 2,1 Prozent pro Jahr geringer zugelegt haben als die GKV-Beiträge mit 3,3 Prozent. Die Erhöhung zum 1. Juli ist dabei eingerechnet. (iss)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Private Krankenversicherung

PKV-Verband dementiert „Trend zur Kürzung“

PKV-Marktführer

Debeka rechnet nicht mit Kostenschub durch neue GOÄ

Leitartikel zu „geringwertigen“ medizinischen Leistungen

Ärzte zwischen Überversorgung und Versorgungsdruck

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Insgesamt lässt sich auf jeden Fall sagen, dass die Kosten an vielen Stellen schneller gestiegen sind als der Orientierungswert.

© Leafart - stock.adobe.com

Praxismanagement

So bekommen Sie steigende Praxiskosten in den Griff

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: apoBank
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken