Hebammen außen vor

Bei Vorsorgeleistungen vertrauen Schwangere ihren Ärzten

Bei den Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft vertrauen die Frauen hauptsächlich auf die Ärzte und Ärztinnen. Das zeigt eine aktuelle Anlayse des Barmer Instituts für Gesundheitsforschung.

Veröffentlicht:

Neu-Isenburg. Von insgesamt rund 315.000 schwangeren Barmer-Versicherten nehmen drei Viertel die Vorsorgeleistungen ausschließlich in Arztpraxen und ohne Beteiligung einer Hebamme in Anspruch. In 23 Prozent der Fälle erfolgt die Vorsorge bei beiden Berufsgruppen. Weniger als ein Prozent der Frauen vertraut allein auf eine Hebamme, zeigen Auswertungen von Abrechnungsdaten der Jahre 2016 bis 2020, die das Barmer-Institut jetzt anlässlich des Internationalen Hebammentags am 5. Mai veröffentlicht hat.

Aufgrund der Ergebnisse fordert Barmer-Chef Professor Christoph Straub eine Stärkung der „multiprofessionellen Schwangerenvorsorge, bei der Ärztinnen und Ärzte die werdenden Mütter gemeinsam mit einer Hebamme begleiten“. Beide Berufsgruppen könnten sich besonders bei gesunden Frauen mit unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf „optimal ergänzen“. Ärzte sollten die Chancen einer Zusammenarbeit mehr nutzen. (eb)

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Kommentare
Silke Becker 05.05.202212:06 Uhr

Danke für den Artikel.
Danke der Barmer für die Conclusio.

Schwangere vertrauen ihren Hebammen sehr wohl.
Es läuft in der Praxis so ab, dass die Schwangeren die Vorsorge sehr gerne durch die Hebammen machen lassen möchten.
Spätestens beim nächsten Frauenarztbesuch wird die Schwangere von diesem Vorhaben abgebracht mit folgenden Argumenten:
- eine geteilte Vorsorge sei nicht abrechenbar und die Frau müsse dies privat bezahlen
- man könne als Arzt nicht die Verantwortung übernehmen für das, was die Hebamme täte

Hebammen sind seit Jahrzehnten dafür, Schwangerenvorsorge gemeinsam mit den GynäkologInnen durchzuführen. Dies hat früher auch gut funktioniert.
Der EBM mit seinen Fallpauschalen verhindert dies jedoch aus abrechnungstechnischen Gründen regelmäßig.
Zudem wird vom Verband der Frauenärzte zu Unrecht die Angst vor Haftung geschürt, sollte die Hebamme etwas falsch machen.
Die freiberufliche Hebamme wird jedoch nicht auf Weisung des Arztes tätig.

Es ist ein seit vielen Jahren tobender Kampf, in dem es der Ärzteschaft um Abrechnung und (unberechtigte, es gibt nicht einen einzigen solchen Fall!) Angst vor Klagen geht. Und manchen ums Prinzip, aber das sind die wenigsten.

Würde der EBM die Abrechnung der Schwangerenvorsorge als Einzelposition ermöglichen, so wie das bei den Hebammen der Fall ist, gäbe es viel viel mehr geteilte Vorsorgen.

Mit mangelndem Vertrauen durch die Schwangeren hat dies überhaupt nichts zu tun.

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