Fernbehandlung

Schweriner Landtag stimmt für alleinige Telemedizin

Kommt die aussschließliche Fernbehandlung auch ins Berufsrecht in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung soll sich zumindest bei der Ärztekammer dafür einsetzen. Das hat der Landtag jetzt beschlossen.

Veröffentlicht:
Ausschließliche Fernbehandlung – das ist im Nordosten bisher nach den Statuten der Ärzteschaft nicht erlaubt.

Ausschließliche Fernbehandlung – das ist im Nordosten bisher nach den Statuten der Ärzteschaft nicht erlaubt.

© La-Well Systems GmbH

SCHWERIN. Der Schweriner Landtag hat den umstrittenen Antrag seiner Regierungsparteien angenommen. Damit steht fest, dass die Landesregierung in Gesprächen mit der Ärztekammer auf eine Änderung der Berufsordnung hinwirken soll. Ziel ist, die ausschließliche Fernbehandlung im Nordosten zu ermöglichen.

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, die schon vor der Abstimmung den Antrag kritisiert hatte, reagierte ablehnend. Den Antrag empfindet der Vorstand wie berichtet als unangemessen und als Einmischung in innerärztliche Angelegenheiten. Eine „übereilte Anpassung der Berufsordnung“ lehnt der Vorstand weiter ab.

„Telemedizin ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht verboten, sondern lässt eine Beratung und Behandlung im Rahmen der Verlaufskontrolle bereits zu, setzt aber einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraus“, klärte die Kammer auf. Zur Frage, ob das Thema auf der kommenden Kammerversammlung im April eine Rolle spielen könnte, hieß es: „Derzeit erscheint es unmöglich.“

Landesgesundheitsminister Harry Glawe (CDU), der nicht persönlich an der Landtagsdebatte teilnahm, warb dagegen für die Aufhebung des ausschließlichen Fernbehandlungsverbotes: „Gerade unser Land als ein Flächenland sollte offen für ein Konzept wie die Fernbehandlung sein.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Sebastian Ehlers, sagte: „Wir dürfen die Telemedizin in Deutschland nicht Google oder Apple überlassen.“

Jörg Heydorn von der SPD warb für den Antrag mit den Worten: „Das Ziel ist nicht, den Arzt zu ersetzen, sondern zu entlasten und zu unterstützen.“ Torsten Koplin von der Oppositionspartei Die Linke kritisierte den Druck, den die Regierung damit auf die Ärzteschaft ausübe, bevor diese ihren Diskussionsprozess abgeschlossen habe: „SPD und CDU haben es nicht einmal für notwendig erachtet, vorher mit der Ärztekammer darüber zu reden.“

Die Leiterin der TK-Landesvertretung, Marion Austenat-Wied, dagegen meint: „Das sogenannte Fernbehandlungsverbot ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Es schränkt uns ein, mit weiteren Angeboten die Versorgungsprobleme in der ländlichen Region zu beseitigen.“ (di)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Stilblüten des Föderalismus

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Kommentare
Dr. Manfred Krüger 15.03.201916:33 Uhr

Telemedizin ohne vernünftiges Internet?

"Den Antrag empfindet der Vorstand wie berichtet als unangemessen und als Einmischung in innerärztliche Angelegenheiten. Eine „übereilte Anpassung der Berufsordnung“ lehnt der Vorstand weiter ab."
Das ist auch nur recht und billig.
Die Diskussion ist aber vermutlich nur eine Scheindebatte,weil das Vorhaben schon deshalb scheitern wird, weil in großen Teilen des Landes nicht einmal in den Städten, geschweige denn in den Dörfern die dafür notwendigen Internetverbindungen in ausreichender Geschwindigkeit zur Verfügung stehen.
Das ist vermutlich für die "Politiker"aber Neuland.

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