Kommentar – Fernbehandlung
Stilblüten des Föderalismus
Manchmal treibt der Föderalismus seltsame Blüten, auch innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung. Auf der einen Seite wird das Fernbehandlungs-Projekt DocDirekt der KV Baden-Württemberg vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung als Leuchtturm-Projekt ausgezeichnet.
Patienten können dort, auch ohne den Arzt zu kennen, in Videokonferenzen ihre Beschwerden schildern, und der Arzt entscheidet über die notwendige Weiterbehandlung. Auf der anderen Seite wird das, was im Südwesten und in etlichen anderen Bundesländern möglich ist, in anderen Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern von Ärztevertretern verzögert.
Das Recht dazu haben die Ärztekammern. Der Politik haben sie damit aber eine offene Flanke geboten. Die Landesregierung macht im Nordosten jetzt Druck. Ein Grund, für die Ärztekammer, jetzt schleunigst die Berufsordnung zu ändern? Nein, die Selbstverwaltung muss hier das Heft des Handelns in der Hand behalten.
Es gibt aber genug andere Gründe, endlich in die Puschen zu kommen: So werden Patienten sich andere Wege suchen, wenn sie vor Ort von innovativen Versorgungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Große Telemedizin-Anbieter reiben sich schon die Hände.
Lesen Sie dazu auch: Fernbehandlung: Schweriner Landtag stimmt für alleinige Telemedizin