Hannover

Schwerkrankes Kind an Klinikpforte abgewiesen?

An der Pforte des Hannoveraner Kinderkrankenhauses "Auf der Bult" soll eine afrikanische Mutter mit ihrem schwerkranken Säugling abgewiesen worden sein - kurz darauf stirbt das Kind. Jetzt hat der Anwalt der Familie Strafanzeige gestellt.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Das Kinder- und Jugendkrankenhaus "Auf der Bult" (Archivaufnahme).

Das Kinder- und Jugendkrankenhaus "Auf der Bult" (Archivaufnahme).

© Holger Hollemann/dpa

HANNOVER. Schwere Vorwürfe gegen das Kinderkrankenhaus "Auf der Bult" in Hannover. Im Raum steht der Vorwurf, die Klinik habe sich geweigert, einen schwer kranken Säugling aufzunehmen und zu behandeln. Eine Stunde später starb das Kind.

Der Anwalt der Familie, Matthias Waldraff aus Hannover, hat Strafanzeige gegen das Krankenhaus gestellt. "Für mich ist das Totschlag durch unterlassene Hilfeleistung", sagte Waldraff zur "Ärzte Zeitung".

Wären die Eltern Holländer oder Deutsche gewesen, hätte ihr ein Monat altes Kind womöglich überlebt. Aber sie sind Ghanaer. In Hamburg oder Bremen wäre das Unglück womöglich nicht passiert; die Mutter hätte eine KV-Karte gehabt.

Arztbrief, aber kein Krankenschein

An der Pforte des Krankenhauses habe man von der Mutter mit dem Säugling einen Krankenschein verlangt, so Waldraff. Sie war gekommen, weil ihr Sohn keine Nahrung mehr zu sich nahm und hustete. Als sie den Krankenschein nicht vorlegen konnte, sei das Kind nicht behandelt worden.

Dabei habe die Mutter einen Arztbrief und das Untersuchungsheft ihres Sohnes, Joshua Bonfe M., dabei gehabt, erklärt Waldraff: "Hätte man in der Notaufnahme hinein geschaut, und hätte ein Arzt das Kind gesehen, so wäre das Unglück nicht passiert. Er hätte das Kind selbstverständlich behandelt", sagt der Anwalt.

Zudem hätte sich heraus gestellt, dass Joshua kürzlich aus dem Krankenhaus entlassen worden war, vor dessen Türen seine Mutter nun am 10. April stand.

Joshua Bonfe ist ein frühgeborener Zwilling, berichtet Waldraff. Die beiden Kinder kamen im Hannoveraner Henriettenstift zur Welt. Von dort wurden sie "wegen einer Lungenproblematik" ins Kinderkrankenhaus "Auf der Bult" überwiesen.

"Der Bruder des toten Kindes liegt heute noch in der Klinik auf der Bult, Joshua Bonfe war aber bereits entlassen worden." Dann bekam das Kind Husten und verweigerte die Nahrung. Deshalb wollte die Mutter ihren Sohn zu einem Arzt bringen.

Aber unverrichteter Dinge fuhren Mutter und Kind per Bus zur Hausärztin, um einen Krankenschein zu besorgen. Dort ging es Joshua bereits so schlecht, dass die Ärztin ihn mit dem Rettungswagen zurück zur Bult bringen ließ. Kurz darauf starb das Kind. Reanimationsversuche im Kinderkrankenhaus waren zuvor gescheitert.

Woran genau das Kind gestorben ist, soll nun eine Obduktion klären, die von der Staatsanwaltschaft Hannover beantragt wurde. Außerdem ist unklar, welche Rolle möglicherweise Verständigungsschwierigkeiten im Krankenhaus gespielt haben.

Das Krankenhaus möchte sich zu dem Vorfall momentan nicht äußern. Björn-Oliver Bönsch, Sprecher des Kinderkrankenhauses, sagte: "Wir geben zum gesamten Themenkomplex derzeit keine Stellungnahme."

Sonderregelungen in Bremen und Hamburg

Der Flüchtlingsrat Niedersachsachsen kritisierte das Krankenhaus auf der Bult und die Gesetzeslage in Deutschland. Das Asylbewerbergesetz in Deutschland bestimmt, dass Flüchtlinge nur bei "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen" behandelt werden dürfen und auch nur dann, wenn sie einen Krankenschein vom Sozialamt vorlegen können, heißt es in einer Mitteilung des Rates.

Oft sehen die Scheine nur eine eingeschränkte Behandlung vor. "Manche Sozialämter geben regelmäßig Krankenscheine aus, andere prüfen sehr lange", sagt Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates zur "Ärzte Zeitung". "Allein die Öffnungszeiten der Ämter bedeuten bei akuten Erkrankungen schon eine Verzögerung."

Im Landkreis Göttingen und in der Landeshauptstadt Hannover seien 2012 gar Krankenscheine ausgegeben worden, die eine Krankenbehandlung nur "zur Behebung eines akut lebensbedrohlichen Zustandes oder einer unaufschiebbaren und unabweisbar gebotenen Behandlung einer schweren und ansteckenden Erkrankung" erlaubten, so der Flüchtlingsrat.

In Bremen haben AOK und Sozialamt das Problem auf dem kurzen Wege gelöst. Eine Regelung, die Weber auch für Niedersachsen fordert. "Wir haben mit dem Sozialamt einen Vertrag geschlossen", erklärt Jörn Hons, Sprecher der AOK Bremen/ Bremerhaven. "Jetzt werden Asylbewerber und Flüchtlinge von uns mit einer normalen KV-Karte ausgestattet."

 Seit 2012 versorgt die AOK an der Weser auch die Hamburger Flüchtlinge und Asylbewerber mit KV-Karten. "Derzeit werden insgesamt rund 9.300 Asylbewerber durch die AOK Bremen/Bremerhaven betreut, davon leben 6000 Asylbewerber in Hamburg. Dazu kommen rund 2500 Sozialhilfeempfänger," erklärt der AOK-Sprecher.

Die medizinischen Leistungen für die Versicherten sind uneingeschränkt. Die Karten werden auf Antrag beim Sozialamt ausgegeben und von den Versicherten auch dort abgeholt, so Hons.

"Die Asylbewerber gehen mit ihrer Karte zum Arzt; ihre Leistungen werden normal über die KV abgerechnet und von uns bezahlt. Die Betreuten sind mit speziellem Kennzeichen in unserem System registriert - entsprechend können ihre Leistungen zugeordnet werden", so Hons.

Die Leistungen für die Asylbewerber unterliegen normalen Prüfverfahren wie für alle anderen KV-Abrechnungen. "Überhöhte Preise oder unnötige Leistungen sind ausgeschlossen, die beiden Städte sparen also Geld", so Hons.

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