Eine Aktion, zwei Abrechnungen

So lukrativ kann die COVID-Grippe-Impfung sein

Bei der kombinierten COVID-/Grippe-Impfung können die Begleitumstände wie Samstag, Haus- und Mitbesuch zweimal abgerechnet werden: Einmal nach Impfverordnung und einmal nach GOÄ sowie – unter Umständen – auch nach EBM.

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