SARS-CoV-2

Spahn schwächt Pläne für Corona-Immunitätsnachweise ab

Soll man auch beim Coronavirus wie im Impfpass bescheinigt bekommen können, dass man dagegen immun ist? Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt.

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Berlin/Penzberg. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schwächt umstrittene Pläne für einen Immunitätsnachweis für das Coronavirus ab. Vorerst soll es keine Regelung dazu geben, dass solche Vermerke Ausnahmen von Alltagsbeschränkungen ermöglichen können, machte der CDU-Politiker am Montag in Penzberg in Bayern deutlich. Er habe den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten. In der Koalition sei vereinbart worden, so lange keine gesetzliche Regelung zu dieser Frage vorzunehmen. Spahn verteidigte es zugleich grundsätzlich, auch beim Coronavirus solche Immunitätsbescheinigungen zu ermöglichen.

An den vom Kabinett auf den Weg gebrachten Plänen war Kritik laut geworden. Neben der Opposition äußerte sich auch SPD-Chefin Saskia Esken ablehnend. Sie sprach von „irritierenden Ideen“, ein Immunitätsstatus könnte über Zugang und Teilhabe entscheiden.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Professor Ulrich Kelber mahnte in einer Stellungnahme: „Es ist zu befürchten, dass diese Informationen zu einer Diskriminierung der Betroffenen beispielsweise für den Fall führen können, dass sie eine Immunität nicht nachweisen können.“ Dies sei nach Artikel 9 Datenschutzgrundverordnung unzulässig, so Kelber weiter. Er schlägt eine Ergänzung des Gesetzentwurfs zum zweiten Corona-Pandemie-Gesetzespaket vor.

Das Gesundheitsministerium erklärte, es halte nicht länger an einem Passus in dem Entwurf fest, dass man mit einem Immunitätsnachweis von Beschränkungen wie in der Corona-Krise ausgenommen werden könnte.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, es seien noch viele Fragen offen. Der Grad der Immunisierung der Bevölkerung könne wichtige Informationen zum Infektionsgeschehen liefern. Nützlich könne dies auch für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen sein. Daher sei es richtig, sich vorausschauend Gedanken zu machen, unter welchen Voraussetzungen solche Nachweise sinnvoll sein könnten. (dpa/mu)
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