Gesundheitsminister Spahn

Ethikrat soll Stellung zu Corona-Immunitätsausweis nehmen

Hilft ein Immunitätspass, dass Bundesbürger sich unbeschwerter bewegen und ihrer Arbeit nachgehen können nach einer SARS-CoV-2-Infektion? Spahns Pläne stoßen auf Kritik. Der Ethikrat soll klären.

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 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will setzt auf einen Immunitätspass für jene, die eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will setzt auf einen Immunitätspass für jene, die eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin. In der Diskussion über die Austellung von Corona-Immunitätsausweisen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einem Medienbericht zufolge den Ethikrat zu einer Stellungnahme aufgefordert. Es sei ihm „ein Anliegen, dass die ethischen Aspekte im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine ausreichende Würdigung erfahren“, heißt es in einem Schreiben an den Rat, aus dem die „Bild am Sonntag“ zitierte. Die Ethik-Experten sollten eine Einschätzung abgeben, „wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität genutzt werden sollte“.

Mit einem Immunitätsausweis hatte sich das Bundeskabinett am Mittwoch befasst. Für den Fall, dass es demnächst gesicherte Erkenntnisse zur Immunität nach einer Corona-Infektion geben sollte, soll eine Bescheinigungsmöglichkeit dafür kommen - ähnlich wie im Impfpass. Ein Immunitätsdokument sei eine „Chance“, dass Bürger „unbeschwerter“ bestimmten Tätigkeiten nachgehen könnten, wird Spahn dazu in der „SZ“ zitiert. Als Beispiel nannte er Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Datenschutz beim Immunitätsausweis gewährleistet?

In dem Bericht wird auch auf eine weitere Passage in dem Beschluss verwiesen, der die Tragweite deutlich macht. Sie bezieht sich laut „SZ“ auf das Infektionsschutzgesetz, mit dem der Staat Menschen, die ansteckend oder auch nur „krankheitsverdächtig“ sind, dazu verpflichten kann, in Quarantäne zu gehen oder „bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“. Künftig soll es demnach möglich sein, in diesem Fall den Immunitätspass vorzulegen, um eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) äußerte sich skeptisch zu dem Vorschlag und verwies auf das Missbrauchspotenzial der Gesundheitsdaten, auf einem Immunitätsausweis. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisationen (WHO) ist derzeit zudem noch nicht hinreichend klar, ob eine überstandene COVID-19-Erkrankung überhaupt zu Immunität führt.

In Nordrhein-Westfalen soll unterdessen bereits in zwei bis drei Wochen ein digitaler Immunitätsausweis erprobt werden, wie die „SZ“ weiter berichtet. Test-Patienten würden dann mithilfe einer App einen Nachweis für ihr Corona-Testergebnis verschlüsselt in einer Datenbank abspeichern. Flughäfen, Infrastrukturunternehmen und Behörden könnten dann den Teststatus der Person digital überprüfen. (dpa/run)

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