Staatsanwalt leitet Daten an Kammer weiter

FRANKFURT AM MAIN (pei). Verhindert die hessische Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen die berufsrechtliche Prüfung von Vorwürfen gegen Ärzte? Die Staatsanwaltschaft hat jetzt entsprechende Medienberichte zurückgewiesen.

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In Berichten des Hessischen Rundfunks hieß es, dass "ausgerechnet ein Staatsanwalt" die Verfolgung von Ärzten erschwere, "die Schmiergeld genommen haben". Laut dem Leiter der Zentralstelle, Staatsanwalt Alexander Badle, trifft das nicht zu.

Bundesweit laufen Verfahren gegen Ärzte, die von ratiopharm für die Verschreibung der Medikamente dieses Unternehmens Geld erhalten haben sollen (wir berichteten). Die Verfahren waren von der Staatsanwaltschaft Ulm an die zuständigen Staatsanwaltschaften in den Bundesländern abgegeben worden. In Hessen sollen 120 Ärzte Geld von ratiopharm angenommen haben.

Badle war, wie berichtet, in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass bei Vertragsärzten kein strafrechtlicher Tatbestand vorliege, weil sie keine Beauftragten der Kassen seien und damit keine Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Paragraf 299 Strafgesetzbuch) vorliege. Deshalb werden die strafrechtlichen Ermittlungen in Sachen ratiopharm in Hessen eingestellt. Vorher müssen die 120 Fälle jedoch erst bei der Staatsanwaltschaft eingetragen werden.

Die Zentralstelle habe aber sehr wohl mit der Landesärztekammer Kontakt aufgenommen, damit sie mögliche Verstöße gegen das Berufsrecht prüfen kann. "Die Kammer weiß, dass viel Arbeit auf sie zukommt", sagte Badle. Die Landesärztekammer bestätigte auf Anfrage, dass die Zentralstelle ihr eine Liste mit den betroffenen Ärzten angekündigt habe. Die Kammer sei "am Ball" und habe bereits Erkundigungen bei der Staatsanwaltschaft Ulm eingezogen.

Staatsanwalt Badle erläuterte, dass nicht jedes Ermittlungsverfahren gegen Ärzte zur berufsrechtlichen Prüfung an die Kammern weitergeleitet werden müsse. Im Fall der ratiopharm-Affaire sei dies aus seiner Sicht aber sinnvoll. Es sei ihm klar, dass sein Gutachten über die strafrechtliche Relevanz der ratiopharm-Zahlungen kontrovers diskutiert werde.

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