Telematikinfrastruktur
Störung in TI laut gematik behoben
Nach einer Störung in der zentralen Telematikinfrastruktur will die gematik nach eigenen Angaben ihre Lehren für die Zukunft daraus ziehen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Störung des Versichertenstammdatendienstes ist behoben, wie die gematik als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI) am Mittwoch mitteilte. Den Angaben zufolge seien alle aktuell an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Konnektoren wieder online und könnten sich mit der TI verbinden, sodass auch der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten erfolgen kann.
Hintergrund: Seit dem 27. Mai konnten sich die Konnektoren dreier Hersteller (T-Systems, Secunet, Rise) aufgrund einer Störung in der zentralen Telematikinfrastruktur nichtmehr mit der TI verbinden. Ursache hierfür war laut gematik ein „Konfigurationsfehler“. Schätzungen zufolge waren rund 80.000 Praxen von der Störung betroffen. In der Folge waren Ärzte dazu aufgerufen, sich gemeinsam mit einem Servicepartner um die Behebung der Störung zu kümmern.
Ziel sei es nun, aus den Fehlern zu lernen, um funktionale Ausfälle und Leistungseinschränkungen bestmöglich zu verhindern oder schnellstmöglich beheben zu können. „Unser oberstes Ziel ist es, dass sich die Anwender darauf verlassen können, dass die Anwendungen und Dienste über die Telematikinfrastruktur zuverlässig zur Verfügung stehen“, betont Björn Kalweit, Leiter Operations bei der gematik.
Kostenfrage bleibt Streitthema
Ganz störungsfrei ist die Thematik aber noch nicht: Für Streit sorgt weiterhin die Kostenfrage, die zumindest für die Anbieter noch nicht restlos geklärt scheint. Die gematik hatte die Ärzteschaft dahingehend beruhigt, als dass die Behebung der Störung mit der Betriebskostenpausche abgedeckt sei, sie also keinen finanziellen Schaden davon tragen würden.
Die IT-Dienstleister hingegen wollen ihrerseits auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben. So hieß es jüngst in einer Mitteilung des Deutschen Gesundheitsnetzes (DGN), der Dienstleister vor Ort habe „im Regelfall keine Verpflichtung, für Schäden aufzukommen, die von der gematik als Betreiberin der TI verursacht wurden, und seine Dienstleistungen kostenlos zu erbringen“. (mu)