Induzierter Abort

Strafrecht versus Patientenrechte

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Gießen gegen eine Allgemeinärztin wird Protest gegen den veralteten Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch laut. Hauptkritikpunkt: die Unvereinbarkeit mit den Patientenrechten.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Will notfalls für die Informationsfreiheit der Frauen durch alle Instanzen gehen: die Ärztin Kristina Hänel.

Will notfalls für die Informationsfreiheit der Frauen durch alle Instanzen gehen: die Ärztin Kristina Hänel.

© Boris Roessler / picture-alliance/ dpa

NEU-ISENBURG. Das Amtsgericht Gießen hat eine Allgemeinärztin zu 6000 Euro Strafe wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für einen Schwangerschaftsabbruch verurteilt. Das Vergehen der Ärztin: Sie hat auf ihrer Webseite unter dem Punkt "Spektrum" auch das Wort "Schwangerschaftsabbruch" stehen. Wer darauf klickt, kann sich per E-Mail Informationen zusenden lassen.

Das Urteil vom Freitag hat bei vielen Ärzten und ihren Standesvertretern Unverständnis ausgelöst. Die Landesärztekammer (LÄK) Hessen hat es auf ihrer Delegiertenversammlung am Samstag prompt zum Thema gemacht. Einstimmig fordern die Kammerdelegierten in einer Resolution den Gesetzgeber auf, den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch, der den Straftatbestand "Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft" festsetzt, "im Sinne der gesetzlich festgelegten Patientenrechte und der Rechte von Ärztinnen und Ärzten so zu überarbeiten, dass eine sachgerechte Information nicht mehr unter Strafe gestellt wird".

Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) warb gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) bereits vor der Verhandlung dafür, die Patientenrechte mehr in den Blick zu nehmen, und forderte die Abschaffung des Paragrafen 219a. Die derzeitige Rechtslage führe dazu, dass ungewollt Schwangere sich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs in ihrer Region nur extrem schwer informieren könnten, weil bereits sachliche öffentliche Informationen als strafbar angesehen würden, erklärte der DÄB-Vorstand. Ihr Recht auf freie Arztwahl werde so unzumutbar eingeschränkt.

Kritik am Urteil und besagtem Paragrafen sowie Solidarität mit der Ärztin, die in Berufung gehen will, zeigt sich aber auch in den Leserzuschriften, die bis Sonntagmittag bei der "Ärzte Zeitung" eingingen. Dann gehöre auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die Anklagebank, die sogar eine Broschüre zum Thema "Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch bei minderjährigen Frauen" aufgelegt habe, so ein Arzt.

Andere Stimmen sprechen der verurteilten Ärztin ihre Anerkennung für ihr Engagement aus.

Solidarität auch vonseiten der Politik

» Die Fraktion der Linken im Landtag forderte nach dem Urteil ebenfalls eine Änderung des Strafrechts. Ärzte müssten straffrei über Abtreibung informieren können, begründete die frauenpolitische Sprecherin Marjana Schott den Antrag.

» Als "nicht mehr zeitgemäß" kritisierten auch SPD und Grüne im Landtag den Paragrafen 219a. (dpa)

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