Südwesten: BtM-Rezept leicht gemacht

Zwei Arten von Verschreibung auf einem Betäubungsmittel-Rezept - im Südwesten hat das bei Ärzten und Apothekern Ärger hervorgerufen. Jetzt kommt die Rettung - aus Bonn.

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BtM-Rezept: Laut BfArM sind gleichzeitig verschiedenen Arten von Verschreibung möglich.

BtM-Rezept: Laut BfArM sind gleichzeitig verschiedenen Arten von Verschreibung möglich.

© Klaro

NEU-ISENBURG (jvb). Substituierende Ärzte können aufatmen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat klargestellt, dass Betäubungsmittel (BtM) auch mit Mischrezepten verordnet werden können.

Damit Ärzte nicht gegen die BtM-Verschreibungsverordnung (BtMVV) verstoßen, muss auf dem Mischrezept der Hinweis stehen, "dass der Patient das Substitut an einzelnen Tagen unter Aufsicht einzunehmen hat", führt das BfArM aus.

Die BtM-Mischrezepte erzürnten bisher die Gemüter von Ärzten, Apothekern und Krankenkassen in Baden-Württemberg.

Sie kombinieren die Anwendung des Substituts unter Aufsicht eines Arztes oder Apothekers (Sichtbezug) mit der alleinigen Einnahme durch den Patienten zu Hause (Take Home).

Retax bei den Apothekern

Das erleichtert vielen substituierenden Ärzten die Arbeit: Sie ersparen sich, BtM-Rezepte doppelt auszustellen, und müssen keine BtM-Vorräte anlegen und verwalten, wenn sie keinen Dosierautomaten besitzen.

Denn mit dem Mischrezept können sie die Einnahme unter Aufsicht des Apothekers verordnen. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart, das die Umsetzung der BtMVV in Baden-Württemberg kontrolliert, stützte diese Auffassung.

Hingegen beharrten Krankenkassen und die Landesapothekerkammer auf einer buchstabengetreuen Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes. Die Folge: Viele Apotheker wurden retaxiert, Ärzte mussten doppelte Rezepte ausstellen.

In diese Meinungsverschiedenheit bringt das BfArM nun Klarheit und stärkt die Auffassung der Ärzte und des Regierungspräsidiums. Für die Stellungnahme hatten substituierende Ärzte über zwei Jahre gekämpft.

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