Honorar

TK will Vergütung für Ärzte umkrempeln

Einzelne Leistungen vergüten statt Pauschalen bezahlen: Die TK will die Vergütung der Niedergelassenen kräftig umbauen. Profitieren sollen am Ende alle. Ärztevertreter nennen den Vorstoß "historisch".

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Guten Appetit.

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© Carmen Steiner / Fotolia.com

BERLIN. Ein Paukenschlag: Die Techniker Krankenkasse (TK) empfiehlt die Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung. Das Abrechnungssystem sei zu komplex und intransparent, sagte TK-Vize Thomas Ballast bei der Vorstellung der Vorschläge am Mittwoch in Berlin.

Der EBM sorge für Konflikte zwischen Ärzten und Kassen, aber auch innerhalb der Ärzteschaft. Das von der TK vorgeschlagene System kenne keine Budgets mehr. Ärzten würde nach erbrachter Leistung nichts mehr im Nachhinein abgezogen.

Mit einer Einzelleistungsvergütung und flankierenden mengensteuernden Elementen will die Kasse gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: Größere Zufriedenheit bei den Ärzten, positive Effekte auf das Thema Wartezeiten und Terminvergabe, ein mittelfristiger Schwenk von der gerätelastigen hin zur sprechenden Medizin und die Erleichterung einer Konvergenz von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

"Ein neues System sollte erprobt werden, idealerweise auf der Ebene einer Kassenärztlichen Vereinigung", sagte TK-Vize Thomas Ballast. Dafür gebe es bereits ernsthafte Interessenten.

Eine Machbarkeitsstudie dazu hat das Berliner IGES-Institut im Auftrag der TK erarbeitet. Etwa 1,3 bis 1,4 Milliarden Euro mehr an Kosten für die GKV erwarten die Wissenschaftler im ersten Jahr nach einer Umstellung. Das wären zwischen 5,4 und 5,9 Prozent mehr Ausgaben als bislang.

Seit 2008 lag die Steigerungsrate beim Arzthonorar im Schnitt bei 3,7 Prozent, also jeweils unterhalb der Forderungen der Ärzte. Die Mehrkosten ließen sich durch einen Zuwachsverzicht im Folgejahr sogar vollständig kompensieren, rechnete Ballast vor.

Die früher bei Einzelleistungsvergütung (ELV) aufgetretenen "Hamsterradeffekte" wollen die IGES-Experten durch mengensteuernde Elemente aushebeln. Kern des Systems ist eine Trennung der Kosten in Praxisfixkosten von etwa einem Drittel des Gesamthonorars und den Arztlohn.

Positive Resonanz aus der Ärzteschaft

Der variable Anteil soll für alle durch den Arzt erbrachten Leistungen ohne Abschläge bezahlt werden. "An dieser Stelle wird dann nicht mehr geschraubt und gedeckelt", sagte IGES-Geschäftsführer, Dr. Karsten Neumann.

Die festen Kosten kämen aber nur so lange obendrauf, bis die durchschnittlichen Fixkosten der jeweiligen Arztgruppe abgegolten seien. Ab diesem Punkt stießen Leistungsausweitungen dann auf die je nach Arzt unterschiedlichen individuellen Grenzen der Arbeitszeit, sagte Neumann.

Gesprächsbereitschaft signalisierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Forderung nach festen und kostendeckenden Preisen gehört zum Sieben-Punkte-Katalog, an dessen Umsetzung die Ärzte ihre Bereitschaft geknüpft haben, den Sicherstellungsauftrag weiter zu führen.

"Einzelleistungen zu festen Preisen sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer angemessenen und planbaren Vergütung", kommentierte denn auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen den Vorstoß. Das ärztliche Honorar müsse endlich wieder planbar werden. Denn wer wolle schon Tag für Tag vollen Einsatz leisten, wenn er nicht wisse, was er am Ende des Quartals verdient habe, sagte Gassen.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende unterstützte die Einschätzung der TK, dass ein sinnvolles Anreizsystem wie die Einzelleistungsvergütung auch in der Wartezeitendiskussion zielführender sei als gesetzliche Regelungen.

Von einem bemerkenswerten Moment sprach der Vorsitzende des Medi-Verbundes, Dr. Werner Baumgärtner. Dass sich eine Krankenkasse für Einzelleistungsvergütung ausspreche, sei fast schon historisch, sagte Baumgärtner der "Ärzte Zeitung". Aus fachärztlicher Sicht könne er sich diesem Projekt nähern. (af)

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Kommentare
Gerhard Leinz 26.06.201407:28 Uhr

Wie Lebensmittelmarken?

Einzelleistungsvergütung hört sich gut an. Das ist aber nicht das wesentliche: Mengensteuerung heißt die Macht der Bürokratie stärken. Mengensteuerung ist wie Lebensmittelkarten nach dem Krieg. Wer soll die Mengensteuerung durchsetzen? Weiter die Ärzte als Erfüllungsgehilfen der Kassen? Nötig ist eine ganz andere Neuorientierung. Auch Mengensteuerung, wenn die Kasse dafür die Verantwortung übernehmen: Nachweis der Notwendigkeit der Leistungserbringung durch Einführung der in der Psychotherapie üblichen Antragspflicht bei Leistungen, deren Notwenigkeit in Frage gestellt werden kann. Da dürfen die Kassen gerne Verantwortung für die Leistungsablehnung übernehmen. Einführung des selbstregulativen marktwirtschaftlichen Prinzips der Förderung der Erfolgorientierung: Nachgelagerte Vergütung bei messbaren nachhaltigem Nutzen erbrachter Leistungen. So kann ein Umdenken in die Wege geleitet werden. Ziel allen ärztlichen Handels muss der gesunde Patient sein, der nicht mehr zum Arzt muss. Ziel darf nicht der dankbare "halbbehandelte" Patient sein, der immer wieder zum Arzt kommt.

Gwerhard Leinz- Kiel

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