Wettbewerb
Teststreifen nicht nur in der Apotheke
Das Bundeskartellamt hat eine Vereinbarung zwischen Apothekern und Kassen in Westfalen-Lippe gekippt.
Veröffentlicht:BONN. Eine Vereinbarung zwischen dem Apothekerverband Westfalen-Lippe und mehreren großen Krankenkassen zur Bewerbung alternativer Vertriebswege für Blutzuckerteststreifen verstößt gegen den freien Wettbewerb.
In einem Kartellverwaltungsverfahren zog der Verband deshalb jetzt den Kürzeren. Er hatte sich nach Angaben des Kartellamts mit den Kassen im Rahmen des Arzneimittelliefervertrages darauf verständigt, "dass die Versorgung von Patienten mit Blutzuckerstreifen bevorzugt über die Apotheken in Westfalen-Lippe erfolgen soll".
Die Kassen sollten deshalb darauf verzichten, Ärzte, diabetologische Schwerpunktpraxen und Versicherte auf alternative Bezugsquellen für die Teststreifen hinzuweisen - etwa Direktversender oder Sanitätshäuser.
Infolge des Verfahrens habe sich der Apothekerverband Westfalen-Lippe nun verpflichtet, auf seine Rechte aus dem Steuerungs- und Beeinflussungsverbot zu verzichten, heißt es.
Nach Angaben eines Behördensprechers war das Amt auf die Beschwerde eines Wettbewerbers hin tätig geworden.
Dazu der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: "Es gibt in diesem Bereich keine Rechtfertigung für eine Exklusivität der Apotheken. Indem alternative Anbieter eine Chance bekommen, wird der Wettbewerb zugunsten der Krankenkassen und der gesetzlich versicherten Patienten belebt.
Andere Krankenkassen und Leistungserbringer-Verbände sollten prüfen, ob sie ähnliche Klauseln in ihren Verträgen vereinbart haben".
Der Markt für Blutzuckerteststreifen ist heiß umkämpft. Für zusätzlichen Preisdruck bei Herstellern und Handel sorgte per Beschluss der Gemeinsame Bundesausschuss.
Demnach dürfen Ärzte seit Oktober 2011 nichtinsulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern nur noch in Ausnahmefällen Blutzuckerteststreifen zulasten der GKV verordnen. Damit gewinnen Hinweise an Selbstzahler, wo sie die Streifen günstiger einkaufen können, an Bedeutung. (cw)