Plagiatsaffäre

Trotz Aberkennung weiter mit Doktortitel im Web

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GÖTTINGEN.Die Plagiatsaffäre um eine Göttinger Zahnärztin (wir berichteten) beschäftigt jetzt auch die Göttinger Staatsanwaltschaft. Es bestehe ein Anfangsverdacht wegen des Missbrauchs von Titeln, erklärte am Freitag ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde.

 Man habe deshalb ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Anlass sei, dass die Zahnärztin auf der Homepage der Gemeinschaftspraxis, in der sie tätig ist, immer noch mit Doktortitel aufgeführt sei.

Ende 2012 hatte die Universität Regensburg die Promotionsprüfung der Zahnärztin nachträglich für nicht bestanden erklärt und die Verleihung des Doktorgrades zurückgenommen. Dagegen hatte sie geklagt.

Das Gericht kam allerdings zum Schluss, dass die Zahnärztin bei ihrem Ehemann abgeschrieben hatte, ohne ausreichend auf diese Quelle hinzuweisen. Eine selbstständige wissenschaftliche Leistung liege nicht vor.

Die Klägerin hatte danach einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt, diesen später aber wieder zurückgenommen, so dass die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig wurde.

Die Zahnärztin ist die Ehefrau des früheren Leiters der Göttinger Transplantationschirurgie. (pid)

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