Plagiat-Affäre

Zahnärztin muss auf Doktortitel verzichten

Ehefrau von angeklagtem Transplantationschirurgen nimmt Antrag auf Zulassung der Berufung zurück.

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GÖTTINGEN. Die unter Plagiatsverdacht stehende Ehefrau des früheren Leiters der Göttinger Transplantationschirurgie ist ihren Doktortitel endgültig los.

Nach Angaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München hat die Zahnärztin ihren Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zurückgenommen. Damit sei das Verfahren abgeschlossen, teilte ein Sprecher mit.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte vor drei Monaten eine Klage der Zahnärztin gegen den Entzug ihres Doktorgrades durch die Universität Regensburg zurückgewiesen.

Durch die Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung ist diese Entscheidung rechtskräftig geworden. Die Zahnärztin hat somit endgültig das Recht verloren, einen Doktortitel zu führen.

Die Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass die Zahnärztin ihren Doktortitel durch arglistige Täuschung erlangt habe. Ihre Dissertation sei überwiegend ein Plagiat.

Die Klägerin habe in erheblichem Umfang Inhalte aus der Doktorarbeit ihres Ehemannes übernommen, ohne ausreichend auf diese Quelle hinzuweisen. Eine selbstständige wissenschaftliche Leistung liege nicht vor.

Die Zahnärztin ist die Ehefrau des Transplantationschirurgen, der sich derzeit wegen versuchten Totschlages in elf Fällen und vorsätzlicher Todesfolge in drei Fällen vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen verantworten muss.

Der Chirurg hatte 2005 von der Universität Regensburg den Doktorgrad verliehen bekommen.

Seine Ehefrau, die Zahnmedizin studiert hat, promovierte 2006 bei dem gleichen Doktorvater. Ihre Dissertation befasste sich, wie auch schon die Doktorarbeit ihres Mannes, mit Behandlungsstrategien beim Leberkrebs.

Im Dezember 2012 erklärte die Uni Regensburg ihre Promotionsprüfung nachträglich für nicht bestanden und nahm die Verleihung des Doktorgrades zurück. (pid)

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