Banken und Auskunfteien

Undurchsichtige Scoring-Verfahren

Trotz Datenschutznovelle bleiben Bewertungsverfahren von Banken und Auskunfteien für viele Verbraucher ein schwarzes Loch.

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BERLIN. Mit der Datenschutznovelle für Banken und Auskunfteien im Jahr 2009 sollten die Informationen für Verbraucher eigentlich transparenter werden. Auch sollte deutlicher werden, welche Kriterien tatsächlich bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen.

Gelungen ist dies nur teilweise, wie die Studie "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen" zeigt, die nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern veröffentlicht hat.

Fehlerhafte Einträge

Zwar hat rund ein Drittel der insgesamt 2000 befragten Verbraucher im Jahr 2013 bei Auskunfteien eine Eigenauskunft eingeholt die Mehrzahl bei der Schufa. Viele Befragte bemängelten aber, dass gespeicherte Daten falsch oder unvollständig gewesen seien, dass die Bonitätsauskünfte nicht verständlich oder die Scorewerte nicht gerecht gewesen seien.

Doch die repräsentative Befragung ist nur ein Teil der Studie, die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der GP Forschungsgruppe erstellt wurde. Die Studienautoren haben auch einzelne Auskunfteien genauer unter die Lupe genommen.

Aufgrund der Datenmenge konnte aber nur für zwei Auskunfteien - nämlich Creditreform Boniversum und die Schufa - ermittelt werden, wie es mit der Güte der Bewertungen aussieht. Bei der Creditreform Boniversum werden demnach insgesamt 36,4 Prozent fehlerhafte und/oder unvollständige Speicherungen angegeben.

Aufgrund der geringen Jahresfallzahlen könnten jedoch keine einzelnen Jahreswerte ausgewiesen werden, heißt es. Bei der Schufa reduziere sich dieser Wert hingegen von 31,4 Prozent in 2010/2011 auf 26,5 Prozent im Jahr 2012/2013.

Am häufigsten werde von den Verbrauchern die Nicht-Einhaltung von Löschfristen bemängelt. Beispielsweise seien abgelaufene und abbezahlte Kredite auch nach drei Jahren noch als offene Kredite oder Verbindlichkeiten gespeichert.

Das wird bei Kreditvergabe abgefragt

Nach wie vor als Geschäftsgeheimnis wird die Zusammensetzung des Scores betrachtet. In der Repräsentativerhebung wurden diejenigen Personen, die zwischen 2010 bis 2013 einen Kredit aufgenommen haben, daher gefragt, welche Angaben sie im Rahmen der Kreditvergabe gegenüber dem Kreditinstitut machen mussten.

Bei drei von vier Befragten wurde dem Kreditinstitut das Einkommen mit Gehaltszettel und der Familienstand mitgeteilt. Zwei von drei Befragten mussten den Arbeitgeber angeben. Bei rund jedem Zweiten wurde zudem die Länge seines Beschäftigungsverhältnisses, Anzahl und Höhe bereits bestehender Kredite und die Anzahl der Kinder erfasst.

Insgesamt haben zwischen 2010 und 2013 rund 34 Prozent der Befragten einen Kredit aufgenommen, darunter 26,3 Prozent über einen Ratenkredit, 6,9 Prozent über einen Immobilienkredit und ein Prozent über einen Ausbildungskredit.

"Die Studie hat einmal mehr bestätigt, wie wichtig ein klarer Rechtsrahmen für das Scoring ist", sagt Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

"Es darf nicht sein, dass jemand zu Unrecht ein Darlehen nicht erhält, eine Wohnung nicht anmieten kann oder im Versandhandel nicht auf Rechnung bestellen kann." Die beiden Ministerien wollen die Ergebnisse der Studie Anfang 2015 mit den betroffenen Kreisen erörtern. (reh)

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