COVID-19

Unternehmen bietet Corona-„Immunitätspässe“ an

In der kommenden Woche berät der Ethikrat zum Thema Immunitätsnachweis. Ein Hamburger Telemedizin-Unternehmen bietet bereits einen „COVID-19-Immunitätspass“ zum Kauf an.

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Diskriminierung oder sinnvolle Maßnahme? Corona-19-Immunitätsausweise spalten. (Symbolbild)

Diskriminierung oder sinnvolle Maßnahme? Corona-19-Immunitätsausweise spalten. (Symbolbild)

© THPStock/stock.adobe.com

Hamburg. Das Hamburger Telemedizin-Unternehmen AU-Schein GmbH bietet ab sofort sogenannte „COVID-19-Immunitätspässe“ an. Für 199 Euro können sich Ärzte nach Angaben des Firmengründers und Geschäftsführers Can Ansay, hundert Blankopässe bestellen; je Antikörpertest, den das Unternehmen über einen Vertriebspartner anbietet, kommen 19 Euro Kosten hinzu. Patienten könnten den Immunitätspass aber auch direkt über die au-schein.de-Website bestellen, heißt es. Eine Tele-Ärztin überprüfe dann anhand eines Online-Fragebogens, die Angaben des Patienten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte mit dem Entwurf zum zweiten Bevölkerungsschutzgesetz einen Immunitätsnachweis in die Diskussion gebracht. Der Vorschlag wurde von verschiedenen Seiten so vehement kritisiert, dass er schließlich aus dem Gesetzentwurf wieder herausgenommen und zunächst dem Ethikrat vorgelegt wurde. Dieser wird laut Tagesordnung in seiner Plenarsitzung am kommenden Donnerstag über den Immunitätsnachweis beraten und eine Ad-hoc-Empfehlung dazu verabschieden.

Das Bundesgesundheitsministerium teilt mit, die Analyse der ethischen Implikationen zur Einführung eines Immunitätsnachweises abzuwarten und auszuwerten. Der Minister habe aber „wiederholt betont, dass Patienten bereits heute Testergebnisse dokumentieren lassen können“.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnte im April vor Immunitätspässen, auch weil nur unzureichende wissenschaftliche Erkenntnisse zur COVID-19-Immunität vorlägen.

Der Immunitätspass der AU-Schein GmbH behält laut Unternehmensangaben drei Monate seine Gültigkeit und müsse bei Bedarf anschließend verlängert werden. Dazu brauche es nur dann einen neuen Antikörpertest, wenn „wissenschaftliche Studien aussagen, dass die Immunität nur über einen kürzeren Zeitraum als drei Monate nachgewiesen werden kann“, so Ansay. (mu)
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