Heilpraktikererlaubnis nötig
Urteil verunsichert Osteopathen
Ärztliche Verordnung und Kassen-Erstattung haben die Osteopathie offenkundig für viele Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis zur Gewohnheit werden lassen.
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Osteopathie: Viele Physiotherapeuten üben die alternative Heilmethode auf ärztliche Verordnung hin aus.
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WIESBADEN. Nachdem kürzlich der Bundesverband Osteopathie (BVO) Alarm schlug, hat sich nun auch der konkurrierende Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) zu einem die Branche betreffenden Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts zu Wort gemeldet.
Wie berichtet, hatte das OLG Anfang September entschieden, dass Osteopathie nur von Ärzten und Heilpraktikern erbracht werden darf. Physiotherapeuten, die die alternative Behandlungsmethode ausüben wollen, bedürfen dazu der Heilpraktiker-Erlaubnis.
Laut VOD-Justiziarin Dr. Sylke Wagner-Burkard hat das Urteil "für große Verunsicherung unter den Osteopathen gesorgt, die nicht über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen".
Insbesondere sei für viele Betroffene die Aussage des Gerichts neu gewesen, dass sie auch dann eine Heilpraktikererlaubnis benötigen, wenn sie osteopathische Leistungen "im sogenannten Delegationsverfahren" erbringen, also "auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes" hin tätig werden.
Zudem, so Wagner-Burkard, habe wohl auch die Osteopathie-Erstattung vieler gesetzlicher Krankenkassen im Rahmen von Satzungsleistungen dazu beigetragen, dass etliche Physiotherapeuten osteopathisch unterwegs sind, ohne sich um die Heilpraktikererlaubnis zu kümmern.
"Eine Legitimation der osteopathischen Leistung der Physiotherapeuten stellt die Erstattung der GKV aber nicht dar".
Hohe Dunkelziffer befürchtet
Eine Schätzung, wie viele Physiotherapeuten Osteopathie erbringen, ohne die Heilpraktikererlaubnis vorweisen zu können, will man beim VOD nicht wagen. Die Dunkelziffer, so eine Verbandssprecherin auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" sei "sicherlich hoch".
Im übrigen sieht man sich beim VOD durch das Düsseldorfer Urteil bestätigt. "Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass es diese Unsicherheit gibt", so die Sprecherin. VOD-Justiziarin Wagner-Burkard will nicht ausschließen, dass andere Gerichte eine anderslautende Entscheidung treffen könnten.
Solange das nicht der Fall sei, "ist aber allen Physiotherapeuten, die osteopathisch tätig sein wollen und nicht über die Heilpraktikererlaubnis verfügen, nochmals dringend geraten, diese zu erwerben und bis dahin auf die Werbung mit Osteopathie und die Abgabe von osteopathischen Leistungen zu verzichten".
Der VOD - nach eigenem Bekunden mit 3800 Mitgliedern bundesweit der größte Interessenverband der Osteopathen - fordert bereits seit Längerem eine Anerkennung der Osteopathie durch ein eigenes Berufsgesetz.