Geldschneiderei
Verbraucherzentrale: Auch Kassenleistungen werden gerne mal als IGeL verkauft
Versuchen kann man’s ja mal: Nicht jede als Individuelle Gesundheitsleistung angebotene Versorgung liegt tatsächlich außerhalb des GKV-Katalogs.
Veröffentlicht:Berlin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht nicht nur – wie unlängst erst – mobil gegen Selbstzahlerangebote (IGeL). Aktuell berichten die Verbraucherschützer auch von mehreren Fällen, in denen Ärzte Kassenleistungen als Individuelle Gesundheitsleistungen verkauft haben sollen. Das ist gemäß Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) unzulässig und kann ein Disziplinarverfahren wegen Verstoßes gegen vertragsärztliche Pflichten zur Konsequenz haben.
Wie der vzbv am Mittwoch mitteilte, hatte er Ende Februar dieses Jahres online einen Verbraucheraufruf lanciert („Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“). Patienten sollten Auskunft geben, wie ambulante Leistungserbringer ihnen gegenüber eine Aufforderung zur privaten Zahlung begründet hätten und inwieweit die Leistung aus Sicht der Patienten eine Kassenleistung darstellt.
Eine Auswertung von 297 bis Mitte September eingegangenen Rückmeldungen belegen laut vzbv in etlichen Fällen tatsächlich einen unzulässigen Verkauf von Kassenleistungen. So heißt es etwa, Verbraucherinnen hätten unter anderem berichtet, „dass sie für eine Ultraschalluntersuchung der Brust selbst zahlen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlag“.
Patientenrechtegesetz „veraltet“
Auch wurde berichtet, „dass notwendige Kontrolluntersuchungen bei Augenärzt:innen sowie Tests zur Feststellung der Sehstärke als Selbstzahlerleistungen abgerechnet wurden“. Dermatologen hätten für Hautkrebsfrüherkennung, die ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von der Kasse übernommen wird, entweder komplett privat berechnet oder aber Zuzahlung verlangt – „zum Beispiel für die Nutzung eines Auflichtmikroskops“.
Weitere Fälle betrafen etwa Glaukomdiagnostik oder Knochendichtemessungen die trotz Leistungspflicht der Kasse im Einzelfall extra fakturiert wurden. Einschränkend merkt der vzbv an, dass sich aus den individuellen Schilderungen allerdings keine Rückschlüsse auf die Häufigkeit der Problemschilderungen in der Gesamtbevölkerung ableiten ließen.
Gleichwohl fordert der Verband, „dass Vertragsärzte Kassenleistungen auch als solche anbieten“. Zudem müsse das „veraltete Patientenrechtegesetz“ dringend überarbeitet werden, – „auch mit Hinblick auf die Umwandlung von Kassenleistungen zu IGeL“, wie es weiter heißt. (cw)