GOZ

Verfassungsbeschwerde eingereicht

BONN. Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) hat nach eigenen Angaben am Mittwoch über die Kanzlei Ratajczak & Partner aus Sindelfingen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012 eingereicht.

Veröffentlicht:

Knackpunkt ist die nicht erfolgte Erhöhung des Punktwertes in der GOZ.

BDIZ EDI-Präsident Christian Berger sieht in der Nichtanpassung des Punktwertes nach eigenen Angaben einen gewichtigen Nachteil für Patienten.

Diese müssten oftmals große Summen dazubezahlen. Bei einer Anpassung des Punktwertes wäre dieser Effekt abgefedert. (maw)

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